Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 18.07.2003, 11:12 Uhr

Danke schonmal für die Antworten! Aber...

Hallo Landei,
also ich weiss nicht, in welchem Alter ein Junge seinen Vater mehr braucht, als sonst.

Ich vermute mal, dass das sehr von der Persönlichkeit des Jungen und dem Verhältnis zum Vater abhängig sein wird.

Generell sollte aber nie bezweifelt werden, dass ein Kind beide Geschlechter seiner Eltern braucht.
Mutter kann Vater nicht ersetzen und umgekehrt natürlich auch nicht.

Das Umgangsrecht (bloss kein "Besuchsrecht", hört sich steril nach Krankenhaus an *g*) sollte von den Eltern sinnvoll verhandelt werden.

Ich finde, man sollte es so ausgestalten, dass es über die Zeit praktikabel ist und ein kontinuierlicher Bestandteil im Leben des Kindes darstellt.

Wenn man anfänglich den Umgang "üppig" gestaltet und später wegen der "Umstände" dann zurückrudert, wäre es traurig für das Kind.

Auch sollte der Umgang nicht irgendwelchen Launen unterliegen, weder vom Vater, noch von der Mutter oder dem Kind.

Wenn zB der betreuende Elternteil plötzlich die Position einnimmt, dass es die freie Entscheidung des kindes sein solle, ob es zum anderen Elternteil gehen möchte, oder nicht.... der Umgang sollte Bestandteil des Lebens sein, so wie ja auch Schule nicht von der morgentlichen Stimmung abhängt.

Die in Urteilen und Empfehlungen beschriebenen Regelungen sind immer nur Minimalwerte für Situationen, in denen die Eltern ihre Konflikte "pflegen" und stellen ja nur eine Ausgangsbasis dar.

Ich persönlich erlebe, dass es dem umgangsberechtigten Elternteil sehr gut bekommt, wenn er "Funktionen" und/oder "Aufgaben" für die Erziehung des Kindes übernimmt.

Das können ja so einfache Dinge sein, wie ich sie übernommen habe.
Ich gehe mit meinem Sohn zu Kinderturnen, am Mittwochnachmittag.
-Dadurch bewege ich mich als Vater in seinem Umfeld (zB Abholung von der KiTa, im Turnverein etc) wodurch für Junior und seinem Umfeld auch ein präsenter Vater demonstriert wird.
-Und ich habe eine Aufgabe, die mich verpflichtet auf die Wahrnehmung der Termine zu achten.
-Ich selber habe einen Aufgabenbereich, für den ich (ausserhalb meiner Wochenenden) zuständig bin.

Dadruch sieht unsere Umgangsregelung grob umschrieben so aus:
-jeden Mittwochnachmittag ab ca 14:30Uhr bis zum Schlafengehen inkl. Kleinkindturnen im Wohnort
-jedes zweite Wochenende von Freitag 14:30/bzw 17Uhr (wie es mit Job vereinbar ist) bis Sonntag 18Uhr bei mir (65Km entfernt vom Wohnort)

Ausserdem in den Ferienzeiten nach Absprache immer mal 2 Übernachtungen bei mir und Feiertagsregelung so, dass ich i.d.R. einen Feiertag (meistens den 2.) und den Tag danach, also zB 26.12 bis 27/28.12, oder Silverster bei mir und ab Neujahrmittag bei der Mutter etc etc etc

Gruss

 
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