Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 28.03.2014, 17:34 Uhr

Chrissi

Der KV ist nicht willens oder in der Lage das Kind bei sich zu haben also gibt es eigentlich keinen Grund dem Umzug nicht zuzustimmen.
Würde er das Kind bei sich haben können und wollen könne er durchaus damit kommen, dass es dem Kindeswohl zuträglicher wäre es in seiner gewohnten Umgebung zu lassen.
Darum geht es... theoretisch zumindest und das wäre das Thema, wenn es eingeklagt werden müsste. Er müsste wie sie auch Pro und Kontra zum Wegzug haben.

 
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