Geschrieben von Pamo am 04.03.2015, 14:05 Uhr |
@Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist,
Richtig, wenn sie weg ist, dann hat sie das getan was Frau Bader aus dem Rechtsforum "Tatsachen schaffen" nennt. Du musst VORHER schriftlich darlegen, dass du nicht einverstanden bist. Sonst wirst du gelackmeiert.
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- @Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist, - peekaboo 04.03.15, 13:57
- Re: @Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist, - Pamo 04.03.15, 14:05
- Morgen.... - ungewohnt 04.03.15, 19:15
- Re: @Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist, - Danyshope 04.03.15, 20:29
- Re: @Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist, - rala_25 05.03.15, 8:41
- Re: @Brummbär, tu es am Besten schnell, weil wenn Sie erst mal weg ist, - Pamo 04.03.15, 14:05
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