Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von yola am 27.02.2005, 15:27 Uhr

Böswilliger Kindesentzug Kennt sich jemand damit aus?

Hallo,

Die Schwester meines Ex hat mich gewarnt, dass er mich wohl wegen böswilligen Kindesentzuges verklagen will und ein Rückführungsverfahren anstrebt. Dazu folgendes: Die Kinder sind 15 Monate alt in Deutschland geboren, vom Vater anerkannt, gemeinsames Sorgerecht, keine gerichtliche Regelung bezüglich Besuchsrecht und Unterhalt usw. - ich lebe mit den Kindern seit 10 Monaten im benachbarten Ausland, meiner Heimat. Die Kinder haben beide Nationalitäten, waren ebenso wie ich nie in Deutschland gemeldet - bin erst ein paar Monate vor der Entbindung zum Vater gezogen und die Beziehung war schon vor der Geburt kaputt. Als Zwillingsschwangere hatte ich jedoch ab der 32. Woche absolutes Reiseverbot und konnte nicht mehr zurück. Habe um der Kinder willen noch nach ihrer Geburt einen Versuch gestartet, die Beziehung zu retten, aber es wurde immer schlimmer. Hat, als wir noch da waren, kaum Zeit/Interesse für die Kinder gehabt, gab nur Streit und Agressionen. Bei der Trennung hat ihr Vater mir ausdrücklich gesagt, ich solle mit den beiden verschwunden sein, wenn er abends zurückkehrt, dafür habe ich aber keine Zeugen. Ich habe ihm ständig den Zugang zu und den Umgang mit den Kindern ermöglicht und ihn dabei unterstützt, weil er mit beiden nicht allein fertig wird. Natürlich ist die Entfernung jetzt gross (800km. Habe ihm mehrfach Mediation angeboten und sogar konkret organisiert - er hat das Angebot abgelehnt. Nach einem katastrophalen Besuchswochenende herrscht Funkstille - weiss nicht, was los ist, ausser dem, was meine "Schwägerin" gesagt hat. Hat jemand von Euch Erfahrung mit so einer Klage von "böswilligem Kindesentzug"? Bin für Rat dankbar.

LG
Yola

 
4 Antworten:

Re:

Antwort von Tati007 am 27.02.2005, 19:40 Uhr

Hi,
also, soweit ich weiss, hättest Du Deutschland nicht ohne Einverstädniss des Vaters verlassen dürfen.

Allerdings würde ich denken, dass es wohl etwas merkwürdig ist, wenn ihm nach 10 Monaten einfällt, dass er nicht einverstanden war.

Ich denke er hatte zugestimmt,
und will jetzt nur Terror machen.

Genaueres weiss ich nicht, aber ich würde abwarten und Tee trinken.

Vielleicht weiss ja jemand hier später mehr, oder ein Anwalt ?

Tati

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Re:

Antwort von yola am 27.02.2005, 19:47 Uhr

Das Einverständnis des Vaters war da, anfangs war eine 6-monatige Trennung auf Probe vereinbart und er hat sogar gesagt, ihm wäre es ganz recht, dass wir nicht mehr zusammen wohnten, weil die Mehrlingsbelastung nicht mit seinem Berufsstress zu vereinbaren sei. Jetzt sind die Kleinen natürlich aus dem Gröbsten raus, schlafen endlich durch - und jetzt bin ich plötzlich die "Glückliche", (bin ich ja auch, aber den Stress, den sieht er nicht und den möchte er auch nicht auf sich nehmen) die ja die Kinder hat.
Ich hoffe Du hast recht mit Deiner Einschätzung dass er nur Terror macht. Dank Dir für's Feedback

LG
Yola

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Ein paar Fragen:

Antwort von desireekk am 27.02.2005, 20:02 Uhr

Um das zu kären (und Dich zu beriúhigen) brauchen wir noch ein par Angaben:

- Hat er hier in D die Vaterschaft anerkannt?

- Habt hier in D das gemeisame Sorgerecht beim Jugendamt vereinbart?

- was sieht das Gesetz zu diesen beiden Themen in deinem Heimatland vor?

Grundsätzlich kannst Du mit den Kindern hin wo Du willst, wenn kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Das mal zu deiner Beruhigung.

Viele Grüße

Désirée

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Re:

Antwort von Stephie und Mina am 28.02.2005, 12:29 Uhr

Google mal "Haager Uebereinkommen".
Du haettest nicht ohne sein Einverstaendnis gehen duerfen, da ihr gemeinsames Sorgerecht habt.
Er hat genau 12 Monate Zeit, das "HKUe" anzumelden.
Vielleicht weiss er das ja nicht, versuche, ihn 2 Monate hinzuhalten, damit diese Frist verstreicht.
Sonst kann es Dir so ergehen, dass Du die Kinder an ihren Geburtsort zurueckbringen musst.
Allerdings ist das eher unwahrscheinlich, weil sie ja den Grossteil ihres jungen Lebens im Ausland verbracht haben, also der gewoehnliche Aufenthaltsort ja bei Dir ist.
Hol Dir sicherheitshalber Rat bei einem Anwalt fuer Familienrecht, auch wenn ich glaube, dass Du jetzt nichts mehr zu befuerchten hast.
LG und alles Gute
Stephie

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