Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 17.02.2016, 14:13 Uhr

Bitte um eure Erfahrungen

also....dann entspann dich....

Kein noch so Pro-Vater-Richter kann da auf "mehr" gehen, wenn schon das "wenig" nicht geklappt hat. Und falls doch: dann muss deine Anwältin halt Beschwerde einlegen ("in Berufung gehen")....dann geht die Sache zum OLG....dort habt ihr dann einen anderen Richter. Aber soweit wird es nicht kommen: wie gesagt: wenn schon wenig icht umgesetzt wurde, gibts kein mehr.....

 
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