Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 06.04.2005, 22:28 Uhr

Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter!

Die Fraen werden sein:

hast Du die Arbeit schon während der Ehe ausgeübt?
Kann sie Dir objektiv betrachtet zugemutet werden?

Tendenziell würde ich sagen, daß sie gar nicht, bzw. nur teilweise angerechnet werden darf (zu ca. 30% IMO).
Aber das kommt echt auf den Richter an...
der gegnerische Anwalt versucht logischwerweise erst mal alles :-)

Viele Grüße

Désirée

 
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