Geschrieben von Antje* am 06.04.2005, 22:15 Uhr |
Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter!
Hallo!
Kennt sich jemand von Euch mit dem Betreuungsunterhalt aus? Mein Mann und ich leben seit zwei Monaten getrennt. Wir haben 3 gemeinsame Kinder, von denen eines schwerbehindert ist. Nebenher gehe ich 15 Stunden in der Woche arbeiten, was für mich ein warer Kraftakt ist, zumal ich nun gerade erst alleinerziehend bin. Ist es so, daß mir kein Betreuungsunterhalt zusteht, weil ich mir die Doppelbelastung antue? Ich verdiene gerade mal 400 Euro im Monat, habe das Auto nur für diese Tätigkeit angeschafft (Spritkosten, KFZ-Steuer etc.) Ginge ich nicht arbeiten, wäre ich anscheinend besser dran. Wie kann das sein. Es wäre nett, wenn mir jemand antworten könnte. Schöne Grüße von Antje
Re: Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter!
Antwort von desireekk am 06.04.2005, 22:28 Uhr
Die Fraen werden sein:
hast Du die Arbeit schon während der Ehe ausgeübt?
Kann sie Dir objektiv betrachtet zugemutet werden?
Tendenziell würde ich sagen, daß sie gar nicht, bzw. nur teilweise angerechnet werden darf (zu ca. 30% IMO).
Aber das kommt echt auf den Richter an...
der gegnerische Anwalt versucht logischwerweise erst mal alles :-)
Viele Grüße
Désirée
Re: Betreuungsunterhalt - berufstätige Mütter!
Antwort von RainerM am 07.04.2005, 13:38 Uhr
Hi,
erstmal lebt ihr erst in der Trennungszeit und da fällt Trennungsunterhalt an.
Die Berechnung ist so nicht zu sagen, das sollte dir dein Antwalt ausrechnen.
Entscheident ist, wie leistungsfähig dein Mann ist, also was er verdient und wie hoch eure gemeinsamen Sschulden und andere Belastungen sind.
Kläre das beim Anwalt.
Gruss