Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von CHerin am 16.01.2003, 15:39 Uhr

bei uns in der CH...

ist es so, dass:

a: derjenige der der vater ist, muss den test zahlen

b: wenn er es nicht ist, zahlt die antragsstellerin ! bzw. der staat wenn sie nicht zahlungsfähig ist (ist aber bei uns fast unmöglich zahlungsunfähig zu sein :-( )

grüssle

gaby, die aus eigener erfahrung schreibt (aber nur mit einem möglichen KV, der es dann auch war *ggg*)

 
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