Geschrieben von CHerin am 16.01.2003, 15:39 Uhr |
bei uns in der CH...
ist es so, dass:
a: derjenige der der vater ist, muss den test zahlen
b: wenn er es nicht ist, zahlt die antragsstellerin ! bzw. der staat wenn sie nicht zahlungsfähig ist (ist aber bei uns fast unmöglich zahlungsunfähig zu sein :-( )
grüssle
gaby, die aus eigener erfahrung schreibt (aber nur mit einem möglichen KV, der es dann auch war *ggg*)
- Frage mich grade, wer die Kosten tragen würde, wenn - Nina3 12.01.03, 8:43
- Re: Frage mich grade, wer die Kosten tragen würde, wenn - ywi33 12.01.03, 9:31
- Die kosten tragen die jeweils "verdächtigten" Väter. oT - RainerM 13.01.03, 7:54
- Re: Nicht ich!!!!!! War nur reine Neugier! O.T. - Nina3 13.01.03, 8:17
- bei uns in der CH... - CHerin 16.01.03, 15:39