Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 23.02.2014, 17:05 Uhr

Bei 80 Tagen wird er keinen Mord begangen haben.

Besuch muss angemeldet und genehmigt werden. Die Sicherheitsdurchläufe mit einem " wie bei einem super wichtigen Job" zu vergleichen, finde ich befremdlich.

Wenn möglich werden Hausdurchsuchungen (z.b. Steuerfahndung) so koordiniert, das Kinder nicht anwesend sind. Warum muss man einem Kleinkind dann einen Besuch im Gefängnis zumuten?

Ein Vater, eine Mutter, ein Vollzugsbeamter, steriler Raum, begrenzte Zeit...

Ganz zu schweigen davon, das es auch den inhaftierten Vater verändert. Das könnte auch nach hinten los gehen.

 
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