Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von apolia am 25.09.2009, 19:54 Uhr

beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..

nee............über den unterhalt! (vollstreckbare ausfertigung,sowie eine beglaubigte abschrift der jugendamtsurkunde..)
ich leide zurzeit unter chronischem schlafmangel,und bitte um verständnis...

 
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