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Geschrieben von mama.frosch am 06.09.2010, 15:05 Uhr

arge und ebay - ralph??

ich weiß das war hier schonmal thema; nehme auch gern den passenden link.

hab am wochenende über ebay sachen verkauft (klamotten und spielzeug von mir und meinem sohn); war das erste mal seit letztem jahr. nächste woche hab ich abgabe des folgeantrags. kann mir das als einkommen ausgelegt werden? ist das nciht "umwandlung von besitz" (nicht vermögen) oder so? ich hab jetzt ein wenig sorgen, dass ich die sachen vielleicht besser nicth bei ebay eingestellt hätte :-( .

ist sowas ermessensache wie das gewertet wird?
menno :-(


ach ja, geht um 130 euro insgesamt; zzgl. überwiesener portokosten.

 
3 Antworten:

130,- € sollten kein Problem darstellen...

Antwort von Ralph am 06.09.2010, 19:56 Uhr

Wenn lediglich hin und wieder ein paar "Klamött" vertickt werden, ist das schadlos. Notfalls zum Vorgesetzten gehen, wenn die Sachbearbeitung das nicht einsehen will.
Heikel allerdings wird es, wenn regelmäßig hunderte Euren umgesetzt werden. Das ist dann kein Gelegenheitshandel mehr, da drängt sich der Verdacht eines kleinen blühenden Gewerbes geradezu auf.

Viele Grüße
Snoopy

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Re: 130,- € sollten kein Problem darstellen...

Antwort von mama.frosch am 06.09.2010, 20:36 Uhr

danke ralph!!

nein, ist nichts regelmäßiges, einfach nur ein paar ausgemistete sachen, die zu schade sind für die tonne oder für nen euro auf dem flohmarkt. kommt vielleicht zweimal im jahr vor, so eine ausmistaktion.

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Aber manchmal hat man doch mehr

Antwort von Savanna2 am 06.09.2010, 21:50 Uhr

größeres Spielzeug,Babysafe, Wickelkommode, da kommen dann js schonmal schneller 300 Euro zusammen

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