Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 07.01.2010, 23:28 Uhr

aber... ???

Hm, das hat niemanden daran gehindert, mir UHV zu zahlen. Der KV hatte kein Einkommen, meines war also definitiv mehr als drei Mal so hoch wie seines. Da er vorher auch arbeitslos war - selbstverständlich ohne Bezüge - hatte ich nachher also brutto mehr Geld als vorher. Gut, der Steuerklassenwechsel hat das dann wieder weggefressen, aber dafür war ich ja dann auch einen Kostenfaktor - den Mann - los *höhö*.

Ich mußte mein Einkommen nicht mal angeben - und bis heute wurde von der UHV-Kasse nie nach meinem Einkommen gefragt. Keine Ahnung, ob das AA oder die ARGE der UHV-Kasse mitgelteilt haben, daß ich zuerst ALG1 bekam und jetzt sogar ALG2 beziehe. Tatsache ist aber, daß in dem UHV-Antrag nach meinem Einkommen nicht gefragt wurde - nur nach dem des KV. Ich muß nur jedes Jahr erneut angeben, ob er inzwischen zahlt. Wenn ich ab morgen als Nacktmodell tausend Euro pro Stunde verdiene, bekommen die das gar nicht mit - wird nie abgefragt.

Mir wurde immer gesagt, daß der Mann ja auch unabhängig vom Einkommen der Frau zur Zahlung verpflichtet ist.

Je nun, der UHV für Fumi ist ja eh schon weg, der für Temi läuft demnächst aus, insofern komme ich nie wieder in die Verlegenheit, mich mit sowas herumschlagen zu müssen - es sei denn, mein Ex stirbt, wie ich heute gelernt habe, aber das wünsche ich ihm wirklich nicht.

 
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