Geschrieben von RainerM am 18.11.2004, 11:13 Uhr |
... nicht unbedingt...
... wenn der Unterhaltstitel dann dynamisiert wird, dann richtet sich der UNterhalt ja immer nach dem aktuellen VomHundertsatz.
Also steht zB im Titel zB:
"...Es ist Unterhalt in Höhe der n-ten Stufe der aktuellen DT zu zahlen..."
Dann gilt nach Neufestlegung der Dt der jeweilige neue Betrag.
CU
- Gehaltserhöhung und Alimente - max 18.11.04, 8:42
- Re: Gehaltserhöhung und Alimente - RainerM 18.11.04, 9:06
- @ Rainer - safrarja 18.11.04, 10:10
- Re: ... nicht unbedingt... - RainerM 18.11.04, 11:13
- Aha ! Dankeschön ! ot aber LG - safrarja 18.11.04, 12:23
- Re: ... nicht unbedingt... - RainerM 18.11.04, 11:13
- @ Rainer - safrarja 18.11.04, 10:10
- Abgesehen davon... - RainerM 18.11.04, 9:08
- Re: Gehaltserhöhung und Alimente - Wauwau 18.11.04, 13:21
- Re: Gehaltserhöhung und Alimente - RainerM 18.11.04, 9:06