Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 18.11.2004, 11:13 Uhr

... nicht unbedingt...

... wenn der Unterhaltstitel dann dynamisiert wird, dann richtet sich der UNterhalt ja immer nach dem aktuellen VomHundertsatz.

Also steht zB im Titel zB:

"...Es ist Unterhalt in Höhe der n-ten Stufe der aktuellen DT zu zahlen..."

Dann gilt nach Neufestlegung der Dt der jeweilige neue Betrag.

CU

 
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