Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra-Tina am 02.08.2004, 17:26 Uhr

@ Ralph - Frage zur TZ Arbeit und Sozialhilfe...

Hallo Ralph,

ich habe heute in einem reginalen Magazin einen Bericht über die Firma in der ich arbeite gelesen, in der sie für ihre Kinder/Familienfreundlichen Arbeitszeiten gelobt wurde.

Ich habe meine Elternzeit von dem einen beantragtem Jahr auf drei verlängert weil es nicht anders ging. Daher fällt mir monatlich das Erziehungsgeld weg seit April, was arg zu spüren ist.

Wenn ich demnächst wieder Arbeiten gehen würde (überlege ich gerade), würde ich wohl wieder ca 700 € Netto verdienen (hatte vorher auch schon nur eine 20 Std Woche). Wie würde es dann mit dem Wohngeld/der Sozialhilfe ausschaun?

Ich bekomme besonderen Mietzuschuss in Höhe von 157 € + Hilfe zum Lebensunterhalt 376,32 = 533,32 €.
Meine KM beträgt 283,50 € + 65 € NK.

Zu den 533 € vom Amt kriege ich 154 € Kindergeld und 192 € Unterhalt für Robin.

Wenn ich jetzt wieder anfangen würde zu arbeiten und ich wieder meine etwa 700 € verdienen würde, wie würden dann die Einnahmen aussehen? Würde ich mich verschlechtern? Ich müsste schauen ob ich Robin für die Zeit in einer Kindertagesstätte untergebracht bekomme, was ja auch wieder Kosten verursachen würde.

Hoffe du kannst mir weiterhelfen!

Danke!

Grüßle,

Tina


P.S. Will das Amt dann jeden Monat meine Lohnabrechnung sehen bzw. wie läuft das mit den Überstunden wenn ich mal länger arbeiten müsste und die Überstunden bezahlt würden?

 
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