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Geschrieben von SusanneZ am 02.02.2007, 5:25 Uhr

@saulute

Ich kann nicht mehr bieten, aber es ist normal, dass der Vermieter dich kündigen darf, wenn er Eigenbedarf anmeldet. Die zugehörige Kündigungsfrist, kann von der normalen Kündigungsfrist variieren. In Belgien ist es so, dass die Frist nicht eingehalten werden muss, aber der Vermieter dann eine Entschädigung zahlen muss.

In Belgien hat man als Mieter auch wesentlich wenigere Rechte als in Deutschland, aber so viel Recht dennoch. Also macht euch da auf jeden Fall schlau. Wir sind auch dem Mieterschutzbund beigetreten.

Ansonsten tut es mir natürlich sehr Leid, dass ihr schon wieder und so kurzfristig umziehen müsst. Das kann euch aber leider IMMER passieren.

LG

 
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