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Geschrieben von pittiplatsch80 am 25.01.2007, 14:45 Uhr

@montpelle: nein,ist es nicht!

man hat sich zu entscheiden für die zeit der ersten 2 jahre,danach kann man verlängern ohne!! zustimmung des abg,der muss es akzeptieren.. (siehe gesetz)

lg pitti

 
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