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Geschrieben von Schwoba-Papa am 20.09.2006, 11:38 Uhr

Wiki sagt :

Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Amtskirchen den Pfarrern vor Ort die Entscheidung, ob er das Paar dennoch trauen möchte. Bei der katholischen Kirche ist für Ehen mit einem orthodoxen Partner, sowie mit einem Nichtchristen zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung kirchlich heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof die Genehmigung dafür einholen (Dispens von der Formpflicht). Die kirchliche Trauung ist an die Rituale der jeweiligen Kirche gebunden, obwohl es auch hier verschiedene Optionen gibt.

Wenn einer der Partner der evangelischen und einer der katholischen Konfessionen angehört und beide eine sog. „Ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. In der evangelischen Kirche ist die „Ökumenische Trauung“ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen - und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, die mit dem sog. Formular_C die Option eines ökumenisch erarbeiteten Trauritus vereinbart haben, an dem beide Geistliche gleichberechtigt mitwirken.)

Grüßle

 
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