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Geschrieben von Cata am 27.01.2014, 20:04 Uhr

wer kennt sich aus?

Du als Mieter hast damit eigentlich nichts zutun. Der vorherige Besitzer und die Makler, die die beiden vertreten, müssen das miteinander ausmachen.
Sowas sollte dem Käufer aber schon vor Eigentümerwechsel vorliegen.

 
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