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Geschrieben von wolke76 am 08.08.2015, 17:12 Uhr

wer kennt sich aus mit Umtausch von Möbeln übers Internet?Dringend

Widerrufen kannst du nicht mehr. Einfach zurück schicken ohne Kommentar auch nicht zumal du ein zerbrochenes Teil zurûck schicken müsstest.

Es ist eine Reklamation. Die e gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kannst du wahrnehmen.

 
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