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Geschrieben von zauberpüppi am 30.11.2012, 13:14 Uhr

Welche Versicherung ist zuständig?

Hallo,

viell. kennt sich einer von euch damit aus. folgendes ist heut im kiga passiert:

mehrere jungs spielen zusammen im außengelände, vor/in dem tunnel.
kindA will an kindB vorbei und sagt es diesem auch mehrfach.
kindB geht nicht rüber.
kindA schubst kindB somit aus dem weg, damit es aus dem tunnel raus kann.
kindB fällt dabei so ungschickt, dass seine brille kaputt geht.

jetzt die frage: wer zahlt die neue brille?
- die brillenversicherung von kindB
- die haftpflichtversicherung von kindA

kinder, grade lebhafte jungs, sind ja eig. ständig am rangeln. ist das jetzt einfach dumm gelaufen? oder ist das schubsen als eine absichtliche handlung zu sehen - die ja aber nicht die zerstörung der brille als absicht hatte, sondern eben nur den freien weg?

weiß einer wie es sich in dieser sachlage verhält?

danke

lg
z

 
15 Antworten:

Re: Welche Versicherung ist zuständig?

Antwort von Holly87 am 30.11.2012, 13:31 Uhr

Hm schwierig. Was für ne Brillenversicherung hat Kind B denn? Deckt die Stürze/ Unfälle ab?
Haftpflicht greift ja eher, wenn man etwas direkt kaputt gemacht hat z.B sich auf die Brille draufgesetzt oder eine Kamera runtergeworfen...

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Re: Welche Versicherung ist zuständig?

Antwort von Christine70 am 30.11.2012, 13:41 Uhr

wenns im kiga passiert ist, müßte doch normalerweise die kiga-versicherung ran oder?

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Re: Welche Versicherung ist zuständig?

Antwort von fracla am 30.11.2012, 13:51 Uhr

Ich würde in so einem Fall meinen Versicherungsvertreter anrufen und ihm den Sachverhalt schildern. Dann kann er mir sagen, von welcher Versicherung der Schaden übernommen wird und ggf alles in die Wege leiten.

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Re: Welche Versicherung ist zuständig? Nachtrag

Antwort von zauberpüppi am 30.11.2012, 14:09 Uhr

@Holly: was die brillenversicherung von kindB alles abdeckt, weiß ich nicht, müsste erst noch mit den eltern von kindB geklärt werden

@Christine: nein, weil die erzieherin gesehen hat, wie kindA das kindB geschubst hat, es also "vorsetzlich" war und damit wäre der kiga nicht zuständig

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Re: Welche Versicherung ist zuständig? Nachtrag

Antwort von tweenky am 30.11.2012, 14:23 Uhr

In der Regel müsste die Haftpflichtversicherung ran. Die Brillenversicherung zahlt sicher - erstmal - auch, würde sich dann aber im Nachhinein an den "Verursacher" wenden, wenn dieser bekannt ist.

Also, wenn Du Mutter von dem schubsenden Kind bist, dann melde es schon mal Deiner Haftpflicht. Ich weiss allerdings nicht, inwieweit die Haftpflichtversicherung überhaupt Schäden durch Kinder u7 übernimmt?

Lg

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Re: Welche Versicherung ist zuständig?

Antwort von shinead am 30.11.2012, 14:29 Uhr

Haftpflichtversicherung von kindA, sofern Schäden von Kindern übernommen werden.

Abgesehen davon, würde ich kindB als Elternteil erklären, dass "aus dem Weg schubsen" gar nicht geht...

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Re: Welche Versicherung ist zuständig?

Antwort von ungewohnt am 30.11.2012, 14:46 Uhr

Natürlich die Trägerversicherung!
Das hat doch nichts mit Vorsatz zu tun. Kinder unter 7 !
Ist aber natürlich Arbeit für die Kiga-Leitung.
Bei Fielmann? Da zahlt die Versicherung ja 80 % und notfalls, würde ich OHNE Versicherung den Rest tragen.

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Re: Welche Versicherung ist zuständig?

Antwort von rabbit80 am 30.11.2012, 15:05 Uhr

Kinder unter 7 haften nicht untereinander, daher auch nicht die Eltern.
Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt im Prinzip auch nicht vor, aber dennoch sollte man es doch einfach mal über die Haftpflichtversicherung des Trägers versuchen.

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Re: Welche Versicherung ist zuständig?

Antwort von shinead am 30.11.2012, 15:29 Uhr

Die Trägerversicherung wird sich auch drücken, weil die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Man muss Kinder ja nicht ständig im Blick haben. Auch Erzieherinnen nicht.
Grundsätzlich muss da gar keiner außen den Eltern des Brillenkindes für die Brille aufkommen.

Ich habe in der Familienversicherung Junior mit versichert. Die würde also problemlos zahlen und ganz ehrlich? Wenn mein Kind ein anderes Kind schubst, dessen Brille dabei kaputt geht, würde ich den Schaden auch begleichen wollen. Alles andere wäre mir peinlich!

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stopp

Antwort von Christine70 am 30.11.2012, 16:37 Uhr

natürlich will sich die erzieherin jetzt von der arbeit drücken. denn sie müßte einen schadensfall ausfüllen und natürlich mit der trägerversicherung kommunizieren.

wenn kinder sich gegenseitig schubsen, ist das sehr wohl sache der erzieherinnen. noch dazu, wo sie es sogar gesehen hat. sie hätte dafür sorgen müssen, daß sich die kinder anständig benehmen.

haftpflichtversicherung scheidet wahrscheinlich aus, da die kinder unter 7 sind.

wo kommen wir denn da hin, wenn unfälle im kindergarten passieren und keiner fühlt sich verantwortlich?

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Re: Welche Versicherung ist zuständig?

Antwort von Christine70 am 30.11.2012, 16:41 Uhr

wir hatten auch einen unfall im kindergarten. mein sohn hatte eine riesen beule am kopf und mußte zum arzt. der kindergarten wollte sich auch drücken. sie meinten, sie können ihre augen nicht überall haben. Das ließ ich aber nicht auf mir sitzen und hab meinen rechtsanwalt gefragt, hat micht nix gekostet. und siehe da, denen gings nur um das ausfüllen des unfallprotokolls.

wenn die erzieherin sagt, sie hat es gesehen, dann kann man kaum von
"man kann die augen nicht überall haben" reden

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Eine Beule ist was anderes...

Antwort von shinead am 30.11.2012, 17:39 Uhr

... da geht es um die Gruppenversicherung (analog Berufsgenossenschaft).

Wir reden von einem Haftpflichtfall.

Rein rechtlich ist es eben so, dass Kinder nicht haften.
Das bedeutet, dass die Eltern des geschädigten Kindes rein rechtlich auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wie schnell soll denn eine Erzieherin sein, wenn sie erzählende/streitende Kinder sieht und einer dann schubst? Sollen sie einen neuen Sprintrekord aufstellen um das Kind im Fallen noch aufzufangen?

Auf dem Spielplatz wäre es uns doch nicht anders ergangen. Ein Kind schubst, und wir können nur noch reagieren.
Ich würde meine Versicherung zur Kasse bitten.

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Re: Eine Beule ist was anderes...

Antwort von Christine70 am 30.11.2012, 19:00 Uhr

naja, und wenn die brille zerbrochen wäre und eine schere hätte das kind verletzt`?
gut daß es nicht passiert ist, aber für mich ist es schon ein fall für die trägerversicherung.

wurden die eltern des kindes informiert? wie haben sie reagiert? das würde mich mal interessieren

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versuch macht klug

Antwort von rabbit80 am 30.11.2012, 21:49 Uhr

warum soll man es denn nicht wenigstens über die Träger-Versicherung versuchen?

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Re: versuch macht klug

Antwort von Mickie am 01.12.2012, 21:55 Uhr

Die Trägerversicherung ist erstmal in der Verantwortung und zwar ganz einfach deshalb, weil Kitas Schulen Horte die Pflicht haben das die Kinder durch den Tag unbeschadet gehen und ein Recht auf Unversehrtheit haben.

Das es realistisch so nicht umsetzbar ist dürfte wohl jedem klar sein.

Es ist eben eine Aufsichtsverpflichtung wenn ich als Erzieher sowas nicht verhindern konnte.

gruss Micie

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