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Geschrieben von Ramona88 am 18.09.2012, 16:05 Uhr

Was steht mir zu?

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich spiele mit dem Gedanken zu Hause auszuziehen. Allerdings ist es so, dass ich zur Zeit in der Ausbildung bin und leider nichts verdiene, so dass ich auf finanzielle Unterstützung angewiesen wäre. Was könnte ich denn alles beantragen bzw. wo könnte ich mich schlau machen was mir an Unterstützung zu stehen würde?
Vielen Dank für eure Antwort.
lg Ramona

 
30 Antworten:

Re: Was steht mir zu?

Antwort von shinead am 18.09.2012, 16:13 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass Du über 18 bist.

Dann sind beide Eltern unterhaltspflichtig, können aber wählen, ob sie Dir den Unterhalt in Naturalien (Kost & Logie) oder in Bargeld zukommen lassen.
Wenn es keinen zwingenden Grund für Dich gibt auszuziehen (wie z.B. eine Ausbildungsstätte mehr als 2 Stunden vom Wohnort der Eltern), dann müssen sie schon mal nicht zahlen.
Ist die Ausbildungsstelle weiter weg, kommt auch Bundesausbildungsbeihilfe in Frage.

Ist die Ausbildungsstätte in der näheren Umgebung bleibt nur Wohngeld und/oder einen Nebenjob annehmen.

Wie soll ich das sagen?
Ausziehen muss man sich leisten können.

Bedenke, dass Du dann auch Möbel brauchst; eine eigene Haftpflichtversicherung ist notwendig, es wird GEZ fällig, ggf. Kabelgebühren, eine Kaution muss hinterlegt werden...
Außerdem muss man immer mit einer möglichen Nachzahlung an Strom (im Dezember) und Nebenkosten (meist im Frühjahr) rechnen.

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Re: Was steht mir zu?

Antwort von Lucylu am 18.09.2012, 16:17 Uhr

Wenn `88 dein Geburtsjahr ist, kannst du noch bis du 25 wirst dein Kindergeld abzweigen lassen, WENN deine Eltern dir keinen Unterhalt zahlen.

LG Lucy

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Ganz schlechter Ansatz

Antwort von Schildkroete12 am 18.09.2012, 16:33 Uhr

Wie schon gesagt wurde, muss man sich das Ausziehen leisten können. Überlege erst einmal, ob du nicht mit Kindergeld und Nebenjob in einer WG zurecht kommen könntest, wenn deine Eltern dich nicht unterstützen.

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Re: Was steht mir zu?

Antwort von biggi71 am 18.09.2012, 16:37 Uhr

du kannst dir einen nebenjob suchen - mit deinem kindergeld und ausbildungsgeld reicht es dann vielleicht für eine 1-zimmer wohnung oder wg.

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Re: Was steht mir zu?

Antwort von Nikas am 18.09.2012, 17:05 Uhr

Du "spielst" mit dem Gedanken? Aja. Hört sich sehr vernünftig an.
Du könntest heiraten.

Hat frau früher gemacht. Als nix "zustand".


*ironie off.

Ziehst Du heimlich aus? Oder warum sprichst Du das nicht erst einmal mit Deinen Eltern durch? Hier kennt doch keiner Deine Lebens- und Berufsumstände, die Du ja auch nur nebulös kundtust.

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@Nikas

Antwort von Ramona88 am 18.09.2012, 17:09 Uhr

Entschuldige bitte, dass ich hier mein Leben nicht komplett ausbreite.
Es hat schon seine Gründe warum ich im Moment mit dem Gedanken spiele, aber die gehen keinen was an.
Und du kannst mir glauben, dass ich, sollte ich den Schritt gehen auszuziehen, dies vorher gründlich geplant habe...Genau deshalb stellte ich die Frage...

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Re: @Nikas

Antwort von SchwesterRabiata am 18.09.2012, 17:17 Uhr

im Leben wird leider meist erst mit dem "Kopf geschüttelt" und dann nach dem "Warum" gefragt, wenn es überhaupt vom Interesse ist!
Es gibt so viele Gründe warum wer von Zuhause ausziehen möchte und muß, die mehr sind als einfach nur "hab keinen Bock mehr"....
Was machst Du denn für eine Ausbildung, daß du gar nichts verdienst? Eine schulische Ausbildung?
Allgemein wurde hier schon einiges geschrieben, Kindergeld könntest du für Dich beanspruchen, Anlaufstellen wären ansonsten Arbeitsamt oder soziale Hilfswerke Caritas und Co.. So viele familien nehmen das in Anspruch, warum da jetzt noch mit dem Finger auf junge Menschen gezeigt wird, die einen Anfang suchen ist mir schleierhaft.
Das Problem wird sein bei denen würdest Du vermutlich erzählen müssen warum.....
Ansonsten wie wäre es mit einer WG z.B. für den Anfang?
LG und viel Glück
Die Schwester

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@SchwesterRabiata

Antwort von shinead am 18.09.2012, 17:22 Uhr

>>So viele familien nehmen das in Anspruch, warum da jetzt noch mit dem Finger auf junge Menschen gezeigt wird, die einen Anfang suchen ist mir schleierhaft.

Weil bitte bis zum Ende der Erstausbildung die Eltern und nicht die Allgemeinheit für den Unterhalt zuständig sind und die es sich zum Glück aussuchen können, wie sie diesen den Kindern zukommen lassen.

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Re: @SchwesterRabiata

Antwort von SchwesterRabiata am 18.09.2012, 17:27 Uhr

ach, aber wer sich Kinder anschafft ist nicht verantwortlich und sollte alleine für den Unterhalt ihrer Kinder in spe aufkommen??? Da darf in den Sozialtopf gegriffen werden...ahso, ich hab das übrigens auch mal gemacht!!! dennoch finde ich, daß junge Menschen die auf eigenen Füßen stehen müssen auch Chancen gegeben werden sollen ohne dafür erst schwanger werden zu müssen Wäre sie nun schwanger würde sie nämlich von allen möglichen Seiten relativ leicht bekommen....mal ganz davon abgesehen, vielleicht ist sie es ja, sie hat ja das Warum nicht geklärt;-). Und solange wir das Warum nicht kennen sollten wir uns hüten zu verurteilen...
LG
Die Schwester

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Re: @SchwesterRabiata

Antwort von Erzangie am 18.09.2012, 17:33 Uhr

"ach, aber wer sich Kinder anschafft ist nicht verantwortlich und sollte alleine für den Unterhalt ihrer Kinder in spe aufkommen??? "

Verstehe den Satzsinn nicht. Vielleicht fehlt ein Wort? So ging es mir übrigens auch mit deinem ersten Post...vielleicht hast du da auch ein Wort vertauscht? Oder ich bin zu blond, ich kann dir jedenfalls nicht folgen.

Ansonsten stimme ich denen zu, die zuerst die Eltern verantwortlich machen, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist. Ausziehen muss man sich leisten können, zur Not eben auch noch mit einem Nebenjob. Wenn man jung ist, schadet das nicht, finde ich.

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Hier auch ;)

Antwort von franziska1958 am 18.09.2012, 17:46 Uhr

Das ist eines meiner Lieblingsthemen ;)
Meine Tochter ist mit 20 Jahren ausgezogen. Sie kam von einem halbjährigen Auslandsaufenthalt zurück, fing an zu studieren und wollte auf eigenen Beinen stehen.

Sie bekommt von uns ihr Kindergeld, das sind 184 Euro. Für den Rest muss sie selbst sorgen. Sie geht neben der Uni arbeiten, abends in einem Fitnessstudio und in den Semesterferien arbeitet sie dort, bei der Schülerhilfe und als Familiebetreuerin.

Sie hätte Bafög beantragen können, aber sie hat ein eigenes Auto und dies wäre angerechnet worden. Ausserdem wollte sie auch später nichts zurückzahlen müssen.

Wenn du ausziehen möchtest, also die AP, musst du mit Sicherheit dir noch einen Zweitjob suchen. Machst du eine Ausbildung oder studierst du?
Hast du gerade Stress mit deinen Eltern, oder möchtest du prinzipiell ausziehen?

Es ist nicht nur die Miete, die du aufbringen musst. Sondern Versicherungen, Strom, Heizung, Nachzahlungen, Möbel etc.
Meine Tochter hat sich das auch viel einfacher vorgestellt, aber es kommt im Monat schon einiges zusammen.

Franziska

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Re: Hier auch ;)

Antwort von Ramona88 am 18.09.2012, 18:18 Uhr

Danke schonmal für eure Antworten. Hilft mir schonmal weiter.
Es ist eine schulische Vollzeitausbildung und arbeiten nebenbei eher schwierig, aber liegt im Moment auch eher daran, dass es hier kaum/keine Möglichkeit dazu gibt, da auf dem Land und ich auf den Bus angewiesen bin...

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Re: Hier auch ;)

Antwort von franziska1958 am 18.09.2012, 18:20 Uhr

Vielleicht würdest du dann doch Bafög bekommen. Es gibt auch Schüler-Bafög. Musst du mal googlen.
Franziska

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@Franziska1958: PN!

Antwort von Ramona88 am 18.09.2012, 18:21 Uhr

.

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???

Antwort von shinead am 18.09.2012, 18:23 Uhr

Ehm...
Hä???

Zum zweiten Teil: Sie ist in der Ausbildung. Warum auch immer sie mit 25 noch in Ausbildung ist (Studium?), noch sind ihre Eltern verantwortlich.
Nach der ersten Ausbildung darf sie gerne ausziehen.

Sie MUSS nicht auf eigenen Füßen stehen, sondern sie WILL. Wollen muss man sich leisten können. Fertig!

Wenn ich die Umstände nicht kenne (Weg zur Arbeit/Schule, Schwanger oder nicht, unhaltbare Zustände) kann ich solche Ansinnen nicht beantworten.
Will ich antworten, muss ich die Fakten auf den Tisch legen.
Wer in Foren fragt, muss mit Gegenwind rechnen.

That's life

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Re: ???

Antwort von Ramona88 am 18.09.2012, 18:27 Uhr

Ich muss die Gründe aber immernoch nicht im Forum offen legen!
Ich kann dir es gerne per PN näher erläutern...

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sie hat doch recht

Antwort von like am 18.09.2012, 18:39 Uhr

sie muss ihre Gründe hier doch nicht offenlegen. Sie fragt nach den rechtlichen Gegebenheiten - als z.B. ob die Eltern was dazugeben müssten, ob sie Bafög beantragen könnte, ob es sonst Unterstützung gibt. Wer dazu nichts sagen kann, muss sie stattdessen ja nicht unbedingt angreifen, damit man überhaupt was dazu gesagt hat. Man KANN sie natürlich angreifen ( Meinungsfreiheit in Foren ) , aber dazu sind wohl auch einfach zu wenig Hintergründe bekannt.

Zur Sache: Jugendamt könntest du auch mal anrufen, Wohngeld käme evtl. auch in Frage, und die Kindergeldstelle mal fragen, ob deine Eltern dir dann das Kindergeld überweisen müssten)

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@shinead

Antwort von Saarmama03 am 18.09.2012, 19:08 Uhr

Nach der ersten Ausbildung darf sie gerne ausziehen.

Ich in während der Ausbildung ausgezogen.Und?
Das ist doch kein Beinbruch,solange man es schafft.

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 18.09.2012, 19:21 Uhr

Wer sich selbst finanziert innerhalb der Ausbildung kann auch ausziehen.

Aber nicht umsonst "erlaubt" Hartz IV erst ab 25 die eigene Wohnung.

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@Ramona:

Antwort von shinead am 18.09.2012, 19:26 Uhr

Ne, musst Du nicht.

Dann braucht man sich aber auch nicht über die Antworten zu wundern...

Schüler Bafög z.B. Da kann man nur drauf "kommen", wenn man weiß, dass es sich um eine schulische VZ-Ausbildung handelt.
Aber auch das gibt es nur, wenn Du verheiratet warst, bereits vor Beginn der Ausbildung aus wichtigen Gründen eine eigene Wohnung hattest, oder Du Kinder erziehst.

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html#Einkommensanrechnung

Hartz IV fällt m.E. wegen der Erstausbildung auch flach...

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Re: sie hat doch recht

Antwort von Milia80 am 18.09.2012, 19:49 Uhr

wie lange hast du denn noch?
wenn du erziehrin machst zb dauert das je nachdem wie weit du bist ja noch eine weile...

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Re: @shinead

Antwort von Saarmama03 am 18.09.2012, 20:13 Uhr

Seltsam.Wir haben sie mit 20 und 21 bekommen + Kind.

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@shinead

Antwort von Saarmama03 am 18.09.2012, 20:17 Uhr

Hartz IV fällt m.E. wegen der Erstausbildung auch flach...

???????

Kann nicht stimmen.Weiß das aus Erfahrung.

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 18.09.2012, 20:34 Uhr

Sie? Wer ist sie? Die Hartz IV???

Die Regelung gibt es noch nicht so lang wie Hartz IV aber mittlerweile ist es so, dass man nicht einfach als arbeitsloser Jugendlicher eine Wohnung bezahlt bekommt.

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 18.09.2012, 20:38 Uhr

OK, Erstausbildung schon, aber kein Grund von daheim auszuziehen.

http://www.gegen-hartz.de/ausbildung-hartz-iv.php

Fragezeichen sind keine Rudeltiere!

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Re: @shinead

Antwort von Saarmama03 am 18.09.2012, 20:39 Uhr

War vor 11 Jahren dann wohl anders.Meine Erfahrung.

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Re: @shinead

Antwort von shinead am 18.09.2012, 20:46 Uhr

Offensichtlich.

Siehe SGB II § 22 Abs. 2a

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@shinead

Antwort von Saarmama03 am 18.09.2012, 20:47 Uhr

Sie? Wer ist sie? Die Hartz IV???

Ja und Wohnung.Weil das Geld von der Ausbildung nicht gereicht hat.Danach ging mein Mann Arbeiten.Ich habs erst mit der 2. usbildung geschaft nicht mehr von Hartz4 zu leben.

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bei der 2. Ausbildung gibts aber doch auch kein H4

Antwort von Milia80 am 19.09.2012, 11:16 Uhr

gerade im Bekanntenkreis vorgekommen, ist Privatvergnügen

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Re: keine Antwort aber auch ne (verwunderte) Frage

Antwort von sechsfachmama am 19.09.2012, 13:23 Uhr

das thema bequatschen wir auch manchmal im bekanntenkreis, gerade wenn mal so sprüche kommen, dass man eben auszieht, wenn einem zu hause die regeln nicht so gefallen

und da hat mir meine bekannte gesagt, wenn kind 18 ist (egal was es macht - schule, studieren, arbeiten), dann ist man als eltern für gar nix mehr verantwortlich betr. finanzen. wenn kind unbedingt ausziehen muss, dann muss es sich auch selbst finanzieren, ohne diskussion (sagt sie) - kindergeld würde das kind bekommen, wenn es ihm zusteht, aber der rest geht die eltern nix mehr an, da volljährig.

habe die beiträge nicht alle gelesen - hat jemand zufällig iwelche rechtlichen grundlagen parat?

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