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Geschrieben von like am 09.03.2010, 8:22 Uhr

was soll das?????

Warum lässt man den nicht einfach sterben???
Kann man Menschen verstehen?

Vor der Hinrichtung
Todeskandidat unternimmt Selbstmordversuch
Wenige Stunden vor seiner Exekution hat ein zum Tode verurteilter US-Häftling sich umzubringen versucht. Der 43-Jährige nahm eine Überdosis Drogen - konnte jedoch gerettet werden.

Washington - Lawrence Reynolds, 43, wurde bewusstlos in seiner Zelle in einem Gefängnis des Bundesstaates Ohio gefunden, wie die Behördensprecherin Julie Walburn sagte. Die Beamten vermuten, dass Reynolds eine Überdosis an Drogen eingenommen habe, um Selbstmord zu begehen. Inzwischen sei er in einem "stabilen Zustand" und wieder bei Bewusstsein.

Der Gouverneur von Ohio, Ted Strickland, ordnete die Verschiebung der Hinrichtung um eine Woche an. Bis dahin werde Reynolds wieder aus dem Krankenhaus entlassen sein, sagte Walburn.

Die Gefängnisverwaltung leitete Ermittlungen ein, welche Drogen sich der bereits 1994 zum Tode verurteilte Mörder hatte beschaffen und wie er sie hatte einnehmen können. Reynolds hatte zur Zeit seines Selbstmordversuchs unter ständiger Beobachtung gestanden, wie es ab 72 Stunden vor einer Hinrichtung in US-Gefängnissen üblich ist.

 
8 Antworten:

Re: was soll das?????

Antwort von Sternspinne am 09.03.2010, 8:35 Uhr

Sowas geht ja mal gar nicht!
Das wäre ja ein Machtverlust für die "Justiz" und den Henker.
Wenn einer schon keine Rechte mehr hat, hat er eben auch noch nicht mal das Recht sich umzubringen.

Wo kämen wir denn dahin? Wenn jeder machen könnte was er wollte!

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moment!

Antwort von claudi700 am 09.03.2010, 8:42 Uhr

nicht zu helfen wäre auch fahrlässige tötung bzw. unterlassene hilfeleistung.

soll man einen mörder, der sich umbringen will, einfach sterben lassen?

sorry, so einfach geht das nicht. es gibt kein "recht auf selbstmord".

claudia

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Re: was soll das?????

Antwort von Häsle am 09.03.2010, 8:45 Uhr

Naja, es kommt auch darauf an, wie tauglich sein Selbstmordversuch war. Es ist ja oft so, dass die Versuche einfach nicht "gut" genug sind. Man kann ihn ja auch nicht stundenlang am Boden rumzucken lassen, bis er an evtl. Erbrochenem erstickt, z.B. Bei einer richtigen Überdosis kann man nicht mehr allzu viel machen, und man wird auch nicht nach ein paar Tagen als gesund aus dem KH entlassen. Da stehen zu wenig Fakten für mich drinnen.
Grundsätzlich finde ich aber auch, dass man ihn in dem Fall hätte sterben lassen sollen. Er wollte, im Gegensatz zu vielen Anderen, wohl tatsächlich seinem Leben ein Ende bereiten. Kein Wunder.

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Einfach sterben lassen....

Antwort von SkyWalker81 am 09.03.2010, 10:55 Uhr

warum sollte man es ihm einfach machen ?
Er hat eine Straftat begangen für die er nun verurteilt wurde.
Da man ihn noch lebend in der Zelle fand MUSSTE man ihn "wiederherstellen", so ist das Gesetz.
Warum sollte ich Mitleid haben mit einem Verurteilten, der es sich "ersparen" will von der Justiz hingerichtet zu werden. Er hat seinem Opfer seine Tat ja auch nicht erspart.

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Re: was soll das?????

Antwort von supermampfi am 09.03.2010, 11:06 Uhr

Weil das Gefängnis sonst eine Milliarden-Klage (USA-Verhältnisse!) am Hals hat wegen unterlassener Hilfeleistung.

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Weil es dann unter "unterlassene Hilfeleistung "fällt

Antwort von MamavonLucas am 09.03.2010, 13:38 Uhr

Klar klingt das im Zusammenhang seiner bevorstehenden Hinrichtung echt wie ein schlechter Witz aber dennoch musste ihm in dem Fall geholfen werden.Denke auch das er sich eben seiner Verurteilung stellen muss,egal ob man nun pro oder contra die Todesstrafe ist....
Sandy

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Re: moment!

Antwort von Sternspinne am 09.03.2010, 14:17 Uhr

Sicherlich, rein rechtlich betrachtet ist das wohl so.
Aber es zeigt schlichtweg die Perversität der Todesstrafe mit allem Drumherum.

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Re: was soll das?????

Antwort von amadeus_hates_music am 09.03.2010, 19:41 Uhr

Das ist in dem Fall nicht so. Da gibt es garantiert KEINE Milliardenklage.
Es dürfte es kaum jemand geben, der für ihn eine Zivilklage einreicht, da das mit immensen Kosten verbunden ist. (Neben allen anderen ungünstigen Umständen in dem Fall.)
Leider.

LG ahm

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