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Geschrieben von Leolu am 12.02.2007, 10:49 Uhr

@ Vallie

Naja, man kann zumindest dagegen vorgehen, daß in diesen Etablissements an Jugendliche verkauft wird, denke da ist das Ordnungsamt für zuständig, und wenn Deine Töchter irgendwann betrunken aus besagten Kneipen kommen, würde ich dem Amt bescheid geben! Wenn sie 18 sind hast Du wohl keine Chancen, was zu unternehmen, aber meistens ist es zum Glück so, wer bis dahin noch nicht "versackt" ist, ist bis dahin vernünftiger (schätze ich zumindest mal so ein). Oder die Welt 30 Jahre zurück drehen, Erwachsen erst ab 21:-))). Wei0 jetzt aber nicht, ab wann man da Alkohol trinken durfte.
LG
Nina
P.S.: Zu meiner Zeit gab es nur Happy Hour, oder auch einmal Eintritt, und saufen, aber der war bei weitem höher als heute, das konnte man sich dann nicht unbedingt leisten!

 
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