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Geschrieben von ursel am 18.02.2015, 19:40 Uhr

ursel

naja, wenn du so denkst.
Bei deinem normalen Job denkst du doch auch nicht darüber nach und kumulierst deine Ansprüche. Im Minijob hast du dann auch noch den Vorteil, dass dein AG 15% und du lediglich 3,7% von den oben genannten 300,00 Euros zahlst. Das sind nach meinem Taschenrechner gerade mal 11,10 Euro Abzüge für einen selbst. Da finde ich, sollte es wirklich nicht darauf ankommen. (natürlich bei einem Haushalts-Minijob zahlst du mehr, aber gehen wir mal von einem "üblichen"Minijob aus) .

Wirkt sich dann wahrscheinlich nach 20 Jahren so aus, dass sie 60 Euro mehr Rente hat.

Würde mir als Steuerberater nie anmaßen dahingehend die Leute zu beraten, habe das aber schon selbst bei meinem Stb so erlebt, dass die Angestellte dann den Kunden den Tip gibt. Ich denke das sollte sich jeder selbst überlegen. Viel machts nicht. Mit einer Beamtenpension kann man das natürlich nie vergleichen, aber der Lebenslauf von jeden von uns ist viel zu individuell, als das ich als Stb. das dem so anraten würde.

 
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