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von Herbstsonne30  am 18.02.2015, 21:23 Uhr

Frage Rentenversicherung

Du musst dieses Formular ausfüllen und beim AG abgeben:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/DownloadCenter/2_Formulare_und_Antraege/1_gewerblich/Befreiungsantrag_RV_Pflicht.html?nn=123096


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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten, können sich jederzeit - auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses - von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben. In diesem Fall bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und ihm steht kein Befreiungsrecht zu.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vom Beschäftigten schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent (bei Minijobs in Privathaushalten). Der Eigenanteil des Minijobbers fällt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht weg. Der Minijobber erhält dann nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und auch das erzielte Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt.

Bei Minijobs im gewerblichen Bereich nimmt der Arbeitgeber den Befreiungsantrag des Arbeitnehmers zu den Entgeltunterlagen. Er ist nicht an die Minijob-Zentrale zu senden. Die Entgegennahme des Befreiungsantrags bedingt aber zwingend, dass das Entfallen der Rentenversicherungspflicht – wie in den Ausführungen unter "Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherunspflicht" beschrieben - der Minijob-Zentrale zu melden ist.

Bei Minijobs in Privathaushalten wird die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf dem Haushaltsscheck, dem Formular zur Anmeldung von Minijobs in Privathaushalten, erklärt. Auf diesem Formular ist Punkt 10 „Meine Haushaltshilfe beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ anzukreuzen. Der ausgefüllte Haushaltsscheck ist an die Minijob-Zentrale zu senden.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_versicherungspflicht_rv/node.html

 
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