Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von schneematsch am 12.11.2012, 22:00 Uhr

unterschrift?

"Österreich [Bearbeiten]
In Österreich wurden die Anforderungen an eine Unterschrift (zumindest im Behördenverkehr) 1979 vom Verwaltungsgerichtshof festgelegt: „Die Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichnenden kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Es ist nicht zu verlangen, dass die Unterschrift lesbar ist. Es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individueller Schriftzug sein, der entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.“[28]"

"diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann"

das kann man aber nicht mehr, wenn es nur die ersten zwei buchstaben sind...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.