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Geschrieben von Lauch1 am 19.07.2016, 13:43 Uhr

Unteranderem deshalb, weil wir das recht der freien meinungsäußerung haben

Schlachtet die Ungläubigen läuft nicht unter freie Meinungsäußerung. Und Ö ist rechtsstaatlich wohl auf dem gleichen Level wie D.

 
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