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Geschrieben von Leewja am 19.07.2016, 11:04 Uhr

Unteranderem deshalb, weil wir das recht der freien meinungsäußerung haben

dabei ist Volksverhetzung zwar ausgenommen, aber dann muss man erstmal entscheiden, was Volksverhetzung IST und da haben wir eben quasi nur Erfahrung mit "Den Holocaust gab es nicht" oder "man sollte die gaskammern wieder in betrieb nehmen"-Arschlöchern.
Die andere Sorte ist ja neu.

Und zudem ist es extrem sensibel, "einfach so" alles mögliche an freier Meinungsäußerung zu verbeiten, siehe Türkei...so wollen wir das ja auch nicht.

 
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