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Geschrieben von shinead am 26.11.2014, 11:38 Uhr

Unser Kater wurde von einen freilaufenden Jagdhund getötet

Du kannst den Halter (sofern bekannt) auf Schadenersatz verklagen.

Auch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wäre möglich. Ob diese allerdings dazu führt, dass der Halter eine Auflage zum Führen des Hundes (also einen Leinenzwang) erhält ist m.E. fraglich.

Ich persönlich mag Freigängerkatzen nicht, da sie meinen Garten als Toilette benutzen, die Vögel in meinem Garten reißen und ich das ganze dann beseitigen muss.
Ich verklage auch nicht den Katzenhalter (obwohl das ja mal eine spannende Klage wäre, immerhin waren auch geschützte Vogelarten unter den Opfern...).

 
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