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Geschrieben von Suka73 am 15.02.2011, 9:41 Uhr

Übergabe ohne den Mieter?

Hallo,
ich ziehe zu Mitte März aus, habe nächste Woche Vorbesichtigung durch die Eigentümerin und ihren Handwerker-Helden, mir graut es jetzt schon. Nach meinem Auszug lasse ich neben einem Malermeister noch eine Gebäudereinigungsfirma durch die Bude, danach ist Übergabe. Gestern wurde mir noch gesagt, die Wohnung ist ab 01.05. bezugsfertig - jetzt ist es auf einmal der 01.04. Gekündigt ist zu Ende März.

Da ich die Stadt verlasse und finanziell auch gerade mehr schlecht als recht gestellt bin, hatte ich eigentlich nicht vor, bei der Übergabe persönlich dabei zu sein sondern einen Vertreter mit Vollmacht bzw. eine Rechtsanwältin zu schicken (immer noch billiger als ein WE-Trip von Berlin nach München)

Jetzt faltet mich gerade meine Eigentümerin, dass ich auf jeden Fall und unwiderruflich und überhaupt PERSÖNLICH zur Übergabe zu erscheinen habe...

MUSS ICH?
Und wenn ja, wo steht das geschrieben?

LG Sue

 
10 Antworten:

Deine Vermieterin hat wohl eher ein schlechtes

Antwort von FrauKrause am 15.02.2011, 9:56 Uhr

Gefühl, wenn Du eine RAin schickst. Kann sie natürlich gerne haben, ist aber ihr Problem. Man kann immer jemanden bevollmächtigen und muss nicht persönlich anwesend sein. Rechtlich gesehen überhaupt nicht. Sie soll einen Fotoapparat mitnehmen und ggf. Fotos von behaupteten Schäden machen...

LG fk

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Re: Deine Vermieterin hat wohl eher ein schlechtes

Antwort von Suka73 am 15.02.2011, 10:07 Uhr

meine Vermieterin ist ein TIER. Ich habe bereits eine Abnahme mit ihr hinter mir, die ich heulend verlassen und meinem Ex überlassen habe... Mein Nachmieter, der jetzt auch ausgezogen ist, hatte bei der Übergabe ebenfalls eine RAin dabei, eben WEIL meine/unserer Vermieterin wirklich jeden Fussel protokolliert.
So wurde z.B. mit der Taschenlampe in die Abflüsse reingeleuchtet, mit dem Handschuh in den Rand der Toilette gegriffen oder schräg die Fliesen angeleuchtet und dann hieß es, noch mal putzen. OBWOHL mein Ex und ich damals eine Putzfrau !!!! haben durch die Wohnung tigern lassen, die wirklich alles hochkarätig geputzt hat für die Abnahme, wurde uns unterstellt, das wäre nicht fachgerecht gemacht worden.

Nachdem mein Nachmieter bei seinem Auszug jetzt eine Anwältin dabei hatte, hat sich meine Eigentümerin wohl nicht getraut irgendwas Großartiges zu machen. Da hier der Haussegen eh schief hängt mit ihr, kann ich mir vorstellen, wie meine Abnahme laufen wird...

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Re: Übergabe ohne den Mieter?

Antwort von tattie am 15.02.2011, 10:12 Uhr

Seit wann muß eine Wohnung klinisch rein übergeben werden?

Mir ist nur besenrein bekannt!

Steht das so im Vertrag?

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Re: Übergabe ohne den Mieter?

Antwort von Steffi528 am 15.02.2011, 10:15 Uhr

Das hatte ich eben auch schon gedacht und würde dann zur Übergabe Einmal-OP-Kleidung ausgeben ;-)

Ne, im Ernst, ich wüßte nicht, was da gegen spricht, die RÄ hinzuschicken.
Wahrscheinlich istes die Masche der Vermieterin, jeden Fussel in Euros um zu tuaschen und nun machst Du ihr einen Strich durch die Rechnung und schickst einen Vertreter (wozu sind denn Rechtsanwälte da? Zum Vertreten, oder?)

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Re: Übergabe ohne den Mieter?

Antwort von Suka73 am 15.02.2011, 10:17 Uhr

Ja, das steht so im Vertrag. Meine Eigentümerin lässt alle Mietverträge mit RA aufsetzen und kennt sich im Mietrecht bestens aus, also da muss nicht nur besenrein übergeben werden!

Im Gegenzug macht sie aber auch hier viel, also wenn was kaputt ist, dann kommt auch sofort einer. Wir haben damals ohne Aufpreis Laminat in die Wohnung bekommen und sie hatte mir beim Einzug eine Miete Prov (lief über Makler) erlassen.

ABER wenns um ihre Wohnungen geht ist sie eben ein Drachen. Wenn ich hier erzähle, was da alles abgegangen ist, da hätte nach fünf Minuten keiner mehr Lust zum Lesen. Es gab bisher keinen Mieter, bis auf meinen Nachbarn jetzt, der sich nicht mit meiner Vermieterin nach dem Auszug vor Gericht getroffen hat oder wo dann zumindest über Anwälte kommuniziert wurde und die Kaution nicht ausgezahlt wurde (bei mir immerhin über 2.300 Euro!)

LG Sue

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Re: Übergabe ohne den Mieter?

Antwort von Steffi528 am 15.02.2011, 10:22 Uhr

Das ist für mich ein wichtiger Grund, auf alle Fälle die Rechtsanwätin mit zu nehmen.

Alleine würd ich das nicht machen und ich hätte auch keine Freunde, die sich in dem Fachbereich so gut auskennen...

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Re: Übergabe ohne den Mieter?

Antwort von jamelek am 15.02.2011, 11:04 Uhr

Hi Sue,

es gibt definitiv keine rechtliche Handhabe auf deine Anwesenheit bestehen zu können.
Auf jeden Fall kannst du jemanden bevollmächtigen (aber schriftlich und der Vermieterin diese Vollmacht mit Ausweiskopie am Besten vorab zukommen lassen). Ob Anwalt oder Privatperson musst du entscheiden. Wenn es Berlin statt München wäre würd ich den part ja für dich übernehmen :-).
Nur, wenn du schon eine Anwältin bezahlst, achte auch darauf, dass diese wirklich Ahnung hat. Nicht jeder Jurist ist bedingt durch Studium besonders Kenntnisreich im Mietrecht. Mir selber kommt oft genug das Lachen hoch, wenn ich Anwaltsschreiben, die meine Mieter vertreten auf dem Schreibtisch habe.
Mach selber für dich vorab aber möglichst viele Fotos und auf porentief rein musst du dich schon mal garnicht einlassen.
Deine Vermieterin heißt nicht zufällig Frau Bent...., ist ca. 70 Jahre und äußerst Hundelieb???
Ich habe nämlich eine sehr anstrengende münchner Hausbesitzerin, deren Berliner Häuser wir verwalten.

LG und viel Glück!

Jamelek/Janka

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suka: vertretungsvollmacht erstellen und fertig.

Antwort von DecafLofat am 15.02.2011, 11:56 Uhr

es gibt nur SEHR wenige rechtsgeschäfte die man selbst und höchstpersönlich tätigen muß. heiraten ist zB ein solches. ansonsten kannst du dich vertreten lassen von wem du willst, mit entsprechender vollmacht.

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Re: Übergabe ohne den Mieter?

Antwort von deischuhzu am 15.02.2011, 12:06 Uhr

klar kannst du jemanden mit der Abnahme beauftragen. Vergiss nicht dem RA die Vollmacht im Original zu unterschreiben und am Besten mit Zeugen ein Videoprotokoll über den Zustand der Wohnung vor Übergabe erstellen.

Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es zulässig ist, vertraglich festzulegen, dass die Wohnung "fachgerecht" gereinigt übergeben werden muss. Das heißt auf jeden Fall nicht, eine Gebäudereinigungsfirma zu beauftragen müssen.

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Re: Übergabe ohne den Mieter?

Antwort von Mandana am 15.02.2011, 18:41 Uhr

Ich drueck dir absolut die Daumen!!! Nen Rechtsanwalt mitbringen, das haetten wir besser damals auch gemacht! Viel besser als selbst erscheinen, das ist vermutlich das Problem der Vermieterin.
Die erinnert mich so sehr an meine, vielleicht ist es ja dieselbe???

LGM

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