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Geschrieben von Sille74 am 11.08.2015, 10:23 Uhr

Tschakka für netzpolitik.org

Soweit ich weiß, war er auch nicht ganz sicher, wie die Sache wohl eingeschätzt werden sollte (vermutlich gerade wegen des Spannungsfelds Pressefreiheit - Interessen des Staates) und hat zunächst noch kein Ermittlungsverfahren aufgenommen, sondern den Sachverhalt erst einmal vorgeprüft und ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, ob der Tatbestand des Geheimnisverrats erfüllt sein könnte. Der Gutachter kam zum Schluss, der Tatbestand sei erfüllt. Dann erst hat er ein "offizielles" Ermittlungsverfahren eingeleitet (was ja auch noch längst nicht heißt, dass es zur Anklage, Verhandlung oder gar Verurteilung kommt). Ihm kann man also kein Fehlverhalten o.ä. vorwerfen und m.E. auch keine grobe Fehleinschätzung. Im Gegenteil, ein Staatsanwalt (und nichts anderes ist der Generalbundesanwalt letztlich) hat sogar bei Verdacht, ob eine Straftat vorliegt, den Sachverhalt zu erforschen (§ 160 StPO). Dass Sachverhalte rechtlich unterschiedlich eingeschätzt und beurteilt werden, ist normal (2 Juristen, 3 Meinungen). Von daher finde ich das Verhalten der Netzcommunity, der Presse und vor allem der Politik sowie deren Druck von außen auf die Bundesgeneralanwaltschaft höchst bedenklich im Hinblick auf unseren demokratischen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung (auch wenn beim Generalbundesanwalt da schon eine gewisse Vermengung gegeben ist). Viel bedenklicher als die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, das ja auch ohne das ganze Trara im Sinne der Pressefreiheit hätte ausgehen können.

 
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