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Geschrieben von Leena am 15.11.2005, 20:11 Uhr

Tja, dumm gelaufen (o:

Ich bin mir ja nicht wirklich 1.000%-ig sicher, mangels wirklich hinreichend ausreichender Kenntnis des Jugendschutzgesetzes bzw. des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, aber bisher habe ich auf echte Pornohefte immer nach Anlage 2 zum UStG, lfd. Nr. 49, den vollen Steuersatz von 16 % erhoben - schließlich unterliegen Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes "mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hinweispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht oder die als jugendgefährdende Trägermedien den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 bis 3 des Jugendschutzgesetzes unterliegen" - sprich, für Pornohefte muss man sehr wohl die volle USt zahlen, oder ?!?

 
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