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Geschrieben von mamaj am 10.12.2015, 9:48 Uhr

TVÖD Minijob

Mir wurde ein Minijob im ÖD angeboten.

- Tage die Woche a 4 Stunden
- Entgeldstufe 1

Kann mir jemand dabei helfen herauszufinden, wie viel ich verdienen würde und wie viele Urlaubstage mir zustehen würden?

Vielen Dank um voraus für die Mühe.

LG mamaj

 
12 Antworten:

Re: TVÖD Minijob

Antwort von Trini am 10.12.2015, 12:06 Uhr

Schaust du da

http://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tvoed-bund.html

Dann musst du erst mal gucken welcher Tarif es gemau ist.
Ich wähle mal Bund:
EG 1 (gibt es aber nicht in Stufe 1) = 1670,94

Jetzt deine Stunden (16) durch 160 = 0,1.
Da käme ich auf 167 Euro.

Trini

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Re: TVÖD Minijob

Antwort von wolfsfrau am 10.12.2015, 12:12 Uhr

Hier ist ein Gehaltsrechner - da kannst du das für Bund/Kommune usw. durchrechnen:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwig_bGllNHJAhVBpSwKHYokAmEQFggkMAA&url=http%3A%2F%2Foeffentlicher-dienst.info%2Fc%2Ft%2Frechner%2Ftvoed%2Fbund%3Fid%3Dtvoed-bund-2015&usg=AFQjCNHQ8ra0WdzA3u5ccLxBgTJKy3klqA

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@ Trini

Antwort von mamaj am 10.12.2015, 12:32 Uhr

Danke für deine Hilfe :-)

Ich würde nicht 16 sondern 32 Stunden arbeiten (2 Tage a 4 Stunden sind 8 Stunden die Woche, mal 4 Wochen = 32)

D.h. dann ca. 340€ ...

Und soweit ich es verstanden habe gibts im ÖD 29 Tage Urlaub, das wären knapp 5 Wochen, das wären dann bei mir 9 oder 10 Tage, oder?

Ich finde es blöde, das sie mir das nicht sagen können, sondern erwarten, das ich es mir selbst raussuche ...
Aber was solls.

LG mamaj

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Re: TVÖD Minijob

Antwort von mamaj am 10.12.2015, 12:40 Uhr

Danke :-) den Rechner habe ich auch gefunden, war mir aber unsicher.
Für mich ist es Neuland selbst heraus zu finden, wie viel ich verdienen würde und wie viel Urlaub mir zusteht.
Ich weiß nicht, ob das normal ist ...

Irgendwie sollte ich doch vor meiner Zusage wissen, was ich verdiene und wie viel Urlaub sie mir geben.

Ich finde das sehr ungewöhnlich.

LG und Danke
mamaj

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das war für @ wolfsfrau

Antwort von mamaj am 10.12.2015, 12:41 Uhr

.

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Die 2 Tage waren in deinem Original nicht ersichtlich

Antwort von Trini am 10.12.2015, 12:48 Uhr

Du hättest aber 12 Tage Urlaub (bei zwei Tagen in der Woche) .

Trini

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Urlaub sind 30 Tage

Antwort von Trini am 10.12.2015, 12:51 Uhr

Tariflicher Urlaubsanspruch ab 2014
für alle Mitarbeiter unabhängig vom Alter 30 Tage

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@ Trini

Antwort von mamaj am 10.12.2015, 14:37 Uhr

Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.

Ich wünsche dir einen schönen Nachmittag
LG
mamaj

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ich bin im ÖD

Antwort von Ellert am 10.12.2015, 17:15 Uhr

bei uns giult 6 Wochen Urlaub im Jahr und wenn ich drei Wochentage arbeite habe ich 3x6 Tage Urlaub, also 18

dagmar

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Dagmar, so weit waren wir schon

Antwort von Trini am 10.12.2015, 20:17 Uhr

Siehe oben.
Sie würde zwei Tage arbeiten, was zwölf Urlaubstage ergibt.
Trini

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halt 6 Wochen

Antwort von Ellert am 11.12.2015, 12:54 Uhr

Je nachdem wie die Tage liegen hat sie Glück oder Pech
ich hab Di Mi Do und viele feiertage fallen ja auf Montag oder Donnerstag
Dumm gelaufen halt

Immhin hat sich bei uns nun ergeben dass es nicht zulässig ist die 8 Kindkranktage auch auf die tageanteile runterzukürzen
das war meine ersten Jahre noch so


DAGMAR

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Re: TVÖD Minijob

Antwort von Casper93 am 12.12.2015, 12:18 Uhr

Probier mal ne von Haufe.de jedenfalls ist das zuverlässige Software für Abrechnungsstellen im öffentlichen Dienst.
Oder oeffentlicher dienst.info

Wochen werden nicht als vier gerechnet sondern 4, 348 pro Monat. Hat damit zu tun, dass ja nicht alle Monate 28 tage haben.

In nrw sind die monatlichen brutto Beträge auf 39 std ausgelegt. Um das korrekte Entgelt ausrechnen zu können, wird dahet gar nicht der umweg über die Anzahl der wocheb genommen, sondern 8/39 also acht Stunden anteilig. Dann hast du dein Entgelt in brutto ubd kannst es auf f deine persönlichen netto Bezüge ausrechnen über die o.g. portale. Die sind auch zuverlässig und stimmen.

Ansonsten hast du einen weihnachtsgeldanspruch von 90% des monatlichen brutto. Das musst du für die 460 € Grenze mit einrechnen... im ersten jahr bekommst du aber auch kron volles weihnachtsgeld sondern nur anteilig nach den vollen Monaten in denen du gearbeitet hast.

Ähnlich bei den url tagen. Die sind für fünf tagewochen auf 30 festgesetzt. Das heißt du bekommst 1/12 von 30 für jeden Monat in dem du komplett gearbeitet hast. Wenn du zb an 2.1. Anfängst gilt der Januar nicht als voller Monat und du hast dafür keinen anspruch... und dann halt auch noch mal von fünf auf zwei tage runterbrechen...


Viel Erfolg!

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