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von Leena  am 29.08.2011, 18:24 Uhr

Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)

...ist nicht Steuerrecht, sondern Zivilrecht, genau genommen ist die Berechnung vom Lebensalter in § 187 Abs. 2 S. 2 bzw. § 188 Abs. 2 BGB geregelt.

Wenn ein Kind also z.B. am 01.03.2010 10 Jahre alt wird, dann hat es sein 10. Lebensjahr am 28.02.2010 um 24 Uhr vollendet (äh, falls 2010 ein Schaltjahr war, wäre es der 29.02.2010 um 24 Uhr, bin aber jetzt zu faul zum Suchen, sorry).

Insoweit spricht man auch von einer "juristischen Sekunde", soweit es sich um den juristischen Unterschied zwischen dem 28.02., 24 Uhr, und dem 01.03, 0 Uhr, geht, der faktisch ja nicht besteht - juristisch aber eben doch.

Wenn das Kind also mit Ablauf Februar 2010 sein 10. Lebensjahr vollendet, dann hat es am 01.01.2010 sein 10. Lebensjahr noch nicht vollendet, am 01.01.2011 hat es sein 10. Lebensjahr aber bereits vollendet.

 
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