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Geschrieben von pittiplatsch80 am 14.12.2006, 15:25 Uhr

sollte das stimmen,würde ich die eltern

wg unterlassener hilfeleistung ranziehen.
wenn ich einen weihnachtsmann buche,der geschenke liefern soll stattdessen aber mein kind schlägt,stehe ich nicht daneben und filme,sondern schmeisse das mistpack hochkantig raus und zeig den an......

lg pitti

 
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