Geschrieben von tinai am 10.01.2006, 9:08 Uhr |
schriftlicher Widerspruch
o.w.T.
Nina hat in einem PUnkt nicht recht, kann der AG nachweisen, dass die Abmahnung berechtigt war, gilt sie trotz Widerspruch.
Eine Abmahnung ist ein sicheres Zeichen, dass er an der Kündigung des AN arbeitet, deswegen lohnt sich vielleicht auch schon ein Gang zum Anwalt, kostet nicht so viel und verschafft Klarheit.
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- Abmahnung - peter12 10.01.06, 7:26
- Re: Abmahnung - ninas59 10.01.06, 9:02
- schriftlicher Widerspruch - tinai 10.01.06, 9:08
- Re: schriftlicher Widerspruch - flo03 10.01.06, 12:47
- Re: Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T. - bebea 10.01.06, 18:24
- Re: Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T. - Jo2003 10.01.06, 20:09
- Re: Was heißt: Abmahnung wg. Nichtigkeit? o.T. - bebea 10.01.06, 18:24
- Re: schriftlicher Widerspruch - flo03 10.01.06, 12:47