Geschrieben von Ralph am 26.10.2012, 15:55 Uhr |
Rein rechtlich...
... müßtest Du das anzeigen und warten, was geschieht. Evtl. fordern sie Dich auf, die Sache auf ihre Kosten zurückzusenden. Sie können es auch abholen lassen. Nur tätig werden müssen sie irgendwie. Du mußt im gegenzug den Gegenstand eine Weile vorhalten.
Herrscht nach Deiner Meldung mehr oder weniger Schweigen im Walde, kannst Du nach einer angemessenen Zeit (ich würde da mal rund 3 Monate veranschlagen) über das gute Stück frei verfügen, weil Du dann davon ausgehen darfst, daß das Eigentum vom Eigentümer "aufgegeben" wurde, wie es so schön heißt.
Ob Du die Meldung machst, hängt wirklich vom Wert ab. Sagen wir mal so: Eine Bluse für 20,- € würde ich wohl nicht melden, da steht auch der Logistikaufwand seitens des Versandhauses plus Porto in keinem Verhältnis. Hast Du ein zweites Smartphone im Wert von mehreren hundert Euro bekommen, sieht die Sachlage anders aus, da könnte man Dir einiges reinwürgen... wenn es rauskommt.
Ralph
- Freundschaftswerbeprämie doppelt erhalten,..... - Paulinchen4 26.10.12, 14:57
- Re: Freundschaftswerbeprämie doppelt erhalten,..... - Bookworm 26.10.12, 14:59
- Re: Freundschaftswerbeprämie doppelt erhalten,..... - Pamo 26.10.12, 14:59
- Rein rechtlich... - Ralph 26.10.12, 15:55
- Hab mich entschieden,.... - Paulinchen4 26.10.12, 19:47
Wochenende! Und alle so:
Hat jemand nen schönen Taufspruch auf Lager
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Der Klügere zieht aus, gestern abend auf zdf
Noch wer da? matheproblem....
Boah - könnt grad explodieren
Vielleicht habt ihr lust für unsere sprachheilschule abzustimmen.
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