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Geschrieben von Shinead am 14.12.2006, 11:44 Uhr

Rechtsfrage, weiß jemand bescheid?

Hi!

Kann er.
Die Mietkaution ist Bestandteil des Mietvertrages.

Die undichten Fenster genügen allenfalls für eine Mietminderung. Allerdings muss dafür dem Mieter eine ausreichende Frist zu Behebung der Mängel eingeräumt werden. Fenster müssen ja bestellt werden. (Wir haben 12 Wochen auf unsere Fenster gewartet...)

Gruß
Shinead

 
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