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Geschrieben von groschi am 06.03.2009, 16:34 Uhr

opferschutz oder täterschutz?

der landrat ins heinsberg hat per pressemitteilung die bürger vor einem vergewaltiger gewarnt:

http://www.wz-newsline.de/?redid=453080

hat ein verbrecher, der seine strafe verbüßt hat, nicht ein recht auf eine chance? darf er nicht anonym sein leben weiterleben? oder haben die bürger ein recht darauf zu wissen, wenn ein vorbestrafter vergewaltiger in ihre stadt gezogen ist?

ich kann es für mich nicht beantworten....

 
48 Antworten:

Re: opferschutz oder täterschutz?

Antwort von Steffi1079 am 06.03.2009, 16:50 Uhr

Es ging ja darum, dass er eigentlich in Sicherheitsverwahrung sollte, er aber wegen einer Gesetzeslücke wohl entlassen wurde.

Der Gutachter hilt ihn auch für gefährlich.
Die Rückfallgefahr ist sehr och bei ihm, weil er wohl keine Therapie machen wollte und er nachdem er damals entlassen wurde 2 Mädchen vergewaltigt hat.

Der Richter, der ihn jetzt freigesprochen/ entlassen hat, ist seit ein passr Tage pensioniert.

Also speziell in dem Fall würde ich mich auch vor das haus seines Bruders stellen und demonstrieren!
Und vor allem würde ich mein Kind nicht mehr allein auf die Strasse lassen!

http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell_artikel.php?article=26143&pos=6

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Re: opferschutz oder täterschutz?

Antwort von Moneypenny77* am 06.03.2009, 16:51 Uhr

Da wir aus der Ecke kommen, betrifft mich das natürlich etwas "mehr"...

Ich kann die Frage für mich auch nicht beantworten. Was ich perfide finde: wenn der Staat (und zu dem gehört ein Landrat ja), "warnen" muß, dann muß ich das doch als Bürger eigentlich davon ausgehen, daß das System nicht funktionert. Denn ENTWEDER geht der Rechtsstaat davon aus, daß die Strafe wirkt, dann muß er doch nicht warnen, oder er ist sich nicht sicher, dann muß er die Bürger schützen und Sicherungsverwahrung anordnen.

Andererseits macht es allerdings keinen Unterschied, ob ich nun von XY WEISS, daß er vorbestraft ist, oder ich letztlich bei jedem anderen doch auch davon ausgehen und vorsichtig sein muß.

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Sicherheitsverwahrung

Antwort von Steffi1079 am 06.03.2009, 16:55 Uhr

In den nachrichten erklärten die die Sicherheitsverwahrung so, dass diese nur in Kraft tritt, wenn derjenige, indem Fall dieser Karl D., im Gefängnis rückfällig geworden wäre, also jemanden vergewaltigt hätte.

Da er das aber nicht hat, wurde er entlassen.

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da schwebt doch eine andere frage im raum...

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 16:59 Uhr

der straftäter ist aus der haft entlassen worden, weil ein gericht die nachträgliche anordnung der sicherheitsverwahrung abgelehnt hat... was der landrat dort "in funktion des leiters der polizeibehörde" macht, ist möglicherweise missbrauch seiner amtsgewalt.

vielleicht wird ihn diese aktion sein amt kosten... was der landrat dort macht, ist schon für eine privatperson problematisch - für einen leiter der polizei ist das undenkbar.

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Re: Sicherheitsverwahrung

Antwort von Moneypenny77* am 06.03.2009, 17:00 Uhr

Dein Post hat sich mit meinen überschnitten und ich muß gestehen, daß ich unserer Tagespresse nur die Überschriften zu dem Thema entnommen habe, weil das für mich unter die Kategorie: "Lese ich lieber erst gar nicht" fällt...

Ich kann mir schon vorstellen, ein mulmiges Gefühl zu kriegen. Obwohl ich eigentlich rein sachlich der Ansicht bin, daß eben JEDER ein potentieller Täter ist. Auch ein Wiederholungstäter hat mal eine erste Tat begangen. Und nur weil DER weg ist, heißt das ja nicht, das die Kinder sicher sind.

Also theoretisch ist die Gefahr eigentlich nicht gestiegen, da sie immer gegenwärtig ist.

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Re: da schwebt doch eine andere frage im raum...

Antwort von Einstein-Mama am 06.03.2009, 17:03 Uhr

ich gehe davon aus, dass er bald wieder weg vom fenster ist.
leider wird aber dieses ziel ein opfer fordern MÜSSEN.

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Re: da schwebt doch eine andere frage im raum...

Antwort von Steffi1079 am 06.03.2009, 17:09 Uhr

Das stimmt schon!
Aber wenn ich das jetzt so sehe, ohne mir "tiefere" Gedanken dazu zu machen, ob es veboten ist oder ihn sein Amt kosten könnte, wäre ich als Bewohner dieses Ortes schon froh, dass jemand von "oben" mit solchen Aktionen reagiert!
Man fühlt sich sicherer-nein, das ist das falsche Wort- und verstanden, wenn jemand so handelt, weil man sich nicht anders wehren kann!

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Jein

Antwort von +emfut+ am 06.03.2009, 17:13 Uhr

Andererseist stellt sich eben auch die Frage: Warum gibt es Gesetze, wenn man sie ohne Konsequenzen mißachten darf?

Auch wenn die Gesetzes-Mißachtung verständlich, erklärbar und "gut gemeint" war - es ist einfach verboten, Punkt.

Ich denke da an den Fall mit der Folterdrohung. (ich kann mir Namen nicht merken - wie hieß der Kerl, der den Bankersohn entführt hatte?).

Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel.

Gruß,
Elisabeth.

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damit beantwortest du aber auch das ausgangsposting

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 17:20 Uhr

wenn jede amtsperson ungestraft so willkürlich handeln würde, hielte sich bald keiner mehr an recht und ordnung! dann würde man nur noch einen bauantrag bewilligt bekommen, weil dem sachbearbeiter die nase nicht gefällt oder weil er persönlich etwas dagegen hat, dass bspw. einfache arbeiter oder zuhälter ein eigenes haus bauen dürfen? der willkür wären tür und tor geöffnet!

sorry, aber auch ein wahlbeamter darf auf gar keinen fall sein insiderwissen um die wohnungnahme eines entlassenen straftäters benutzen, um seiner seiner und möglicherweise auch der öffentlichen meinung zu liebe den wohnort preis zu geben! ob der mann nun junge mädchen vor dem vergewaltiger beschützen will oder doch lieber sein insiderwissen benutzt, um sich so wählerstimmen des mobs zu erkaufen, sei jetzt einmal dahin gestellt...

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Re: da schwebt doch eine andere frage im raum...

Antwort von Butterflocke am 06.03.2009, 17:25 Uhr

Sicher ist es eine fragwürdige Aktion!
Aber letztlich ist doch die Frage, WIE die "richtige" Reaktion hätte aussehen sollen.
Ich denke, dass sich der Betreffende wohl über das Risiko seines Handelns bewußt ist!

Das Problem an der Sache ist doch, dass man immer erst im Nachhinein weiß, ob etwas "richtig" oder "falsch" ist.
Was wäre, wenn der aus der Haft Entlassene nun tatsächlich wieder eine Tat begangen hätte? Heute, morgen, irgendwann.....
Dann wäre das Gebrüll groß: Warum wurde er entlassen, warum keine Sicherheitsverwahrung, warum wird all das geheim gehalten, warum wird die Bevölkerung nicht gewarnt, warum hat niemand etwas unternommen......warum warum warum....???? (und das trotz massiver Bedenken zweier Gutachter!!!)
Nun hat mal einer Nägel mit Köpfen gemacht.....! Wahrscheinlich, weil ihm das System lückenhaft erschien!
Auch wieder falsch!

Ja ich weiß...hätte, wenn und würde.....
Würde man es nicht wissen, würde man vielleicht auch nicht gefahrloser leben(????)! Mag sein!
Mag auch sein, dass ich Lungenkrebs bekomme, obwohl ich NICHT rauche. Sollte ich das Risiko deswegen eingehen?

Ja die Aktion ist zweifelhaft. Vielleicht ist er das Risiko bewußt eingegangen(?), denn nun ist der Name bekannt! Vielleicht hat er die Risiken für sich bewußt einkalkuliert???

Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich es finden soll....
Ich tendiere aber dazu, in diesem speziellen Fall - würde ich in der Gegend wohnen - dankbar zu sein.....

LG

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nachtrag

Antwort von Butterflocke am 06.03.2009, 17:30 Uhr

ich meinte natürlich:
"Würde man es nicht wissen, würde man vielleicht auch nicht gefährdeter sein"......


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Re: danke flocke,

Antwort von Treva am 06.03.2009, 17:30 Uhr

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Re: da schwebt doch eine andere frage im raum...

Antwort von 32+4 am 06.03.2009, 17:30 Uhr

Je nach Sichtweise wäre wohl jede Aktion falsch.

Nun hat man einen Täter im "Auge", dennoch sind andere unentdeckt vielleicht sogar ganz in der Nähe?!

Leider hat die Vergangenheit aber schon oft gezeigt, daß das Wissen über einen rumlaufenden "Extäter" keinen Schutz bietet und zu oft weitere Opfer bringt.

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nee, flocke...

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 17:32 Uhr

der name und auch die ablehnung der sicherheitsverwahrung sind sehr wohl durch die presse gegangen! es gab sogar kaum unkenntlich gemachte bilder von dem mann und sein voller name ist auch bekannt...

ich habe eher den verdacht, dass dieser besagte landrat die wohnungnahme des ehemaligen straftäters, der bekannt aus "presse, funk und fernsehen" ist, als vehikel für seine wiederwahl benutzt... er schlachtet die angst des gemeinen bürgers vor solchen menschen irgendwie für seine popularität aus. und da kann man sicher sein: es wird sehr, sehr viele wähler geben, die ihm diese aktion durch ihre stimmen mehr als honorieren würden.

ich finde amtsanmaßung einfach

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sorry, meine amtsMISSBRAUCH

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 17:36 Uhr

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Re: nee, flocke...

Antwort von Butterflocke am 06.03.2009, 17:39 Uhr

mag sein...wenn es ihm nicht das Genick bricht.....(?)
Wäre das möglich? Ich bin mir gar nicht sicher.....

Ist denn tatsächlich der volle Name durch die Presse gegangen?
Ich lese immer nur von "Karl D."....

Ich weiß natürlich, was Du meinst, malwinchen. Und würde ich NUR meinen Verstand sprechen und urteilen lassen, müßte ich Dir voll und ganz zustimmen.

Leider krieg ich das in manchen Fällen sehr schlecht auf die Reihe....

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Re: nee, flocke...

Antwort von Moneypenny77* am 06.03.2009, 17:42 Uhr

Dann ist mir so ein Landrat immer noch lieber als diese hier:

http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/681493/Kinderporno-Verdacht-auch-bei-der-CDU.html

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Re: nee, flocke...

Antwort von Butterflocke am 06.03.2009, 17:48 Uhr

wird ja immer schöner.....

Aber um nochmal auf diesen Fall zurück zu kommen:
Ich zitiere Steffi:
"In den nachrichten erklärten die die Sicherheitsverwahrung so, dass diese nur in Kraft tritt, wenn derjenige, indem Fall dieser Karl D., im Gefängnis rückfällig geworden wäre, also jemanden vergewaltigt hätte."

Stimmt das? Im Gefängnis dürften Vergewaltigungsopfer Mangelwahre sein, nehme ich an.

Wie auch immer. Trotz des Fehlverhaltens(?) des Landrates darf man nicht vergessen, dass von mehreren Seiten massive Bedenken gegen seine Entlassung geäußert wurden.........

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glaub mir...

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 17:51 Uhr

dieser "nette" landrat ist garantiert kein "gutmensch", wenn er so wählerstimmen klar machen will. politiker und das robin-hood-image passen einfach nicht zusammen... ein wahlbeamter wird während seiner amtszeit NICHTS tun, was seine wiederwahl gefährden könnte... er wird aber ALLES tun, um wählerstimmen zu bekommen. wenn der herr LR pusch seinen stuhl räumen darf, würden dem "bügernahen" politiker trotzdem tausende als "einem von uns" hinterher weinen...

na, mal abwarten...

ich glaube, hätte eine initiative dieses interview gegeben, würde ich wohl auch eher mit den schultern zucken...

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steffis äußerung zur sicherungsverwahrung ist schlicht blödsinn

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 17:55 Uhr

"Von Sicherungsverwahrung spricht man, wenn ein Täter nach Verbüßen seiner Straftat nicht entlassen wird, sondern zur Verwahrung in eine entsprechende Anstalt verbracht wird. Die Sicherungsverwahrung zählt zu den Maßregeln zur Besserung und Sicherung, und ist in §§ 61 Nr. 3, 66 StGB geregelt. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Taten.

Eine Sicherungsverwahrung ist gemäß § 66 StPO grundsätzlich zulässig, wenn ein Täter


schon zweimal zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen
er mindestens wegen dieser Strafen zwei Jahre in Haft saß,
und der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Hat der Täter aber drei Straftaten begangen, und damit mindestens ein Jahr verwirkt, und wird er wegen einer davon zu mindestens drei Jahren verurteilt ist gemäß die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilungen möglich.

Bei Sexualdelikten sinken die Anforderungen weiter, so ist gemäß § 66 Abs. 3 S. 1 StGB eine Sicherungsverwahrung auch möglich, wenn der Täter


mindestens zu zwei Jahren Haft verurteilt wird
vorher mindestens einmal wegen eines Sexualdelikts zu mindestens drei Jahren verurteilt wurde
er mindestens wegen dieser Strafen zwei Jahre in Haft saß,
und der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Weiterhin ist bei Sexualdelikten eine Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 3 S. 2 StGB auch dann möglich,


wenn der Täter zwei Taten begangen hat durch die er jeweils eine Strafe von zwei Jahren verwirkt hat,
er wegen mindestens einer dieser Taten zu mindestens drei Jahren verurteilt wird,
und wenn der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Grundsätzlich wird die Sicherungsverwahrung im Urteil angeordnet. Ist die Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht zu erkennen, kann das Gericht sich die Entscheidung gemäß § 66a Abs. 1 StGB vorbehalten und spätestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt ab dem eine Aussetzung des Strafvollzugs auf Bewährung möglich ist die Verwahrung anordnen.

Gemäß § 66b StGB kann unter engen Voraussetzungen eine Sicherheitsverwahrung auch ohne Vorbehalt nach einer Verurteilung angeordnet werden.

Der BGH hat entschieden (Az. 1 StR 37/05), dass die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nur nach sorgfältigster Prüfung und nachdem die Gericht sich ein umfassendes Gesamtbild vom Täter gemacht haben, angeordnet werden darf.

Umstritten ist im Moment, ob sie nur bei Urteilsverkündung, oder auch nach Verbüßung der Haftstrafe verhängt werden können soll."

aus http://www.lexexakt.de/glossar/sicherungsverwahrung.php?PHPSESSID=61010daf502434cb5b746b18af50e6d5

das kommt dabei heraus, wenn halbwissen populistisch herum posaunt wird...



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Sorry, habe nur das wiedergegeben, was ich gehört habe!

Antwort von Steffi1079 am 06.03.2009, 18:01 Uhr

Warum wurde er nicht in Sicherheitsverwahrung genommen?
Es wurde gesagt, dass dies-aus welchem Grund auch immer- nicht möglich war und dass es halt diese eine Gesetzeslücke gibt!

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Re: das gesetz

Antwort von Treva am 06.03.2009, 18:09 Uhr

Die Gesetzeslücke, die eine Sicherheitsverwahrung gefährlicher Sexualstraftäter verhindert, war im Zusammenhang mit dem Fall Uwe K. und dem wegen Mordes und Totschlags verurteilten Straftäters Frank O. aus Quedlinburg heftig diskutiert worden.

Nach Paragraph 66 b des Strafgesetzbuches zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung, können Straftäter, die nach dem 1. August 1995 straffällig wurden, auch in den neuen Bundesländern zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung kann allerdings nur verhängt werden, wenn die Gefährlichkeit erst nach dem Urteil, das heißt erst während der Haft entstanden ist oder erkannt werden konnte.



pad/dpa

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die sicherungsverwahrung darf zum einen erst

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 18:20 Uhr

seit 2004 auch nachträglich - also nicht mit der einer haftstrafe vorausgehenden verurteilung - ausgesprochen werden. bei der verurteilung wurde kein "hang zu schwersten sexualstraftaten" bei dem täter festgestellt. genau dieses war der grundsätzliche ansatz für die einweisung des karl d. in die psychiatrie nach seiner entlassung im vergangenen jahr.

zum anderen begründete richter hans-jochen hintersaß die ablehnung der sicherungsverwahrung u.a. mit den worten:"ich sehe keine neuen tatsachen, die für einen hang zu schwersten sexualstraftaten sprechen". auch die neuen zeugen und gutachten veränderten nach eingehender prüfung NICHT die urspüngliche annahme, welche schon bei der verurteilung zu grunde gerlegt wurde. die justiz kann nur gesetze umsetzen, die es gibt! juristerei hat nicht zwangsläufig etwas mit gerechtigkeit zu tun. so einfach ist das...

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was wieder beweist, dass

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 18:22 Uhr

auch dpa-berichte keinesfalls korrekt sein müssen...

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MP

Antwort von 32+4 am 06.03.2009, 19:15 Uhr

PN

wollte ich schon immer mal im Aktüll tippen...wenn Du nicht reagierst, mache ich einen eigenen Thread auf

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mitsenfen muss

Antwort von Reni+Lena am 06.03.2009, 19:30 Uhr

ohne die anderen Beiträge gelesen zu haben...
..und abgesehen von den Absichten des Herrn Landrat...

..gestehe ich diesem Täter weniger Rechte und Schutz zu als mir und meinen Kindern. Er hat seine Rechte durch seine abscheulichen Taten verwirkt. Mit dem Absitzen einer Gefängnisstrafe ist so etwas gewiss nicht gesühnt oder vergessen.

Ob man sich mit solchen Infos besser schützen kann bezweifel ich zwar, aber vielleicht ist die Hemmschwelle des Täters für eine erneute Tat größer, wenn er weiß, dass er bekannt ist wie ein bunter Hund und jeder Verdacht sofort auf ihn fallen wird. Er wird dann vermutlich seine Taten in einer anderen Gegend verüben...wodurch der Herr Landrat "seine" Bürger aber auch geschützt hat.

Lg reni

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äh... nein!

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 20:05 Uhr

entweder er ist ein TRIEBtäter und die fehlende sicherheitsverwahrung ist die manifestierung einer üblen gesetzeslücke oder der mann denkt wirklich jetzt über seine taten und deren auswirkungen nach und dann wäre diese "hatz" menschenunwürdig... ein triebtäter hat sich nicht unter kontrolle und denkt mit sicherheit nicht an konsequenzen.

also, denke ich, wenn der kerl tatsächlich ein triebtäter ist und zurecht angeprangert wird, dann würde ihn nichts und niemand vor einer brutalen vergewaltigung zum nachdenken bringen. und DAS müsste der "gute" herr landrat sehr wohl wissen, wenn er sich wirklich mit diesem fall befasst hätte. das ist ja wie im mittelalter! und je mehr kommentare ich PRO menschenrechtsverachtende handlung des landrats lese, um so mehr zweifle ich am rechtsempfinden meiner mitmenschen hier... wenn es sich bei dem zum freiwild deklarierten um einen ehemaligen häftling handelt, ist jedes mittel recht? meint ihr das wirklich? denkt doch bitte einmal ernsthaft über die WIRKLICHEN beweggründe derer nach, die diesen ÖFFENTLICH durch nennung seines wohnortes den hyänen zum fraß vorwerfen! welches recht haben sie? welches recht hat der landrat?

wenn bspw. die opfer des mannes und/oder deren angehörige die freigelassenen angeprangern würden, dann könnte ich das noch in gewisser weise nachvollziehen... wenn aber eine amtsperson ihr wissen benutzt, um selber als "rächer" der gesellschaft einen mann zur öffentlichen hatz frei zu geben, dann wage ich - sicherlich zu recht - den ehrlichen hintergrund anzuzweifeln. wenn jetzt jede amtsperson ihr wissen in eigenem interesse ungestraft ausnutzen darf, dann haben wir bald ein atmosphäre, in welcher die selbstjustiz oberhand nehmen wird.

ich zitiere einen hoch gehandelten nachwuchspolitiker: "ich muss nicht wissen, wie man etwas berechnet... ich muss nur wissen, wie man es politisch verkauft." und ich werde den verdacht nicht los, dass der herr landrat pusch genau so mit der kenntnis der gesetze verfährt...

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Re: malwinchen

Antwort von Treva am 06.03.2009, 20:14 Uhr

was aber sollte man jetzt noch machen, der mann ist frei und die gutachter halten diesen mann immer noch für sehr gefährlich,

währe es denn besser er würde unerkannt irgendwo in deutschland leben ?

ich gebe zu, das dieser gedanke mir angst macht

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Re: malwinchen

Antwort von Reni+Lena am 06.03.2009, 20:20 Uhr

ich gehe jetzt mal davon aus, dass er wirklich ein gefährlicher Triebtäter ist und seine Freilassung ein fehler war.
Mit dem Wissen, dass seine nachbarn , die Stadt, der landkreis etc informiert sind, wird der Druck auf ihn größer sein sich behandeln zu lassen, oder sich eben nicht das nächst beste Opfer zu schnappen als wenn er anonym leben könnte.
Ich bin jetzt nicht über die Psyche von Triebtätern informiert, aber eine gewisse eigene Entscheidung werden sie ja auch noch haben neben ihrem "Trieb".

Lg reni

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treva

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 20:56 Uhr

das problem hierbei ist nicht, dass sein aufenthaltsort "irgendwie" bekannt geworden ist, sondern dass dieser offiziell von einer amtsperson in einer pressekonferenz preis gegeben wurde!

verstehst du die problematik? werden jetzt die aufenthaltsorte ALLER entlassenen straftäter von staatlicher seite öffentlich gemacht, weil sich die allgemeinheit nach ihrer haft unsicher fühlt? ich habe selber erleben müssen, wie wenig man auf dem legalen wege ausrichten kann, wenn es um die "gerechte" bestrafung eines "täters" geht... aber dürfen wir deshalb die legalität verlassen? ist etwa die reine wohnungnahme eines ex-häftlings eine handlung, die "notwehr" (oder wie man eine übertretung von gesetzen auch immer entschuldigen will) rechtfertigt? oder mit was rechtfertigt der landrat sein handeln? ist er wirklich gezwungen, eine pressekonferenz anzusetzen, in der er details zum wohnort des mannes nennt? wohl kaum!

auch ich hätte kein gutes gefühl, wenn der mann in unserer nähe wohnen würde... dennoch würde ich nienmals unterstützen, wenn unser landrat so handeln würde, wie der herr pusch! und ich glaube auch, dass unser landrat so NIE handeln würde. er ist jurist und weiß, was im gesetz steht - obwohl er vier kinder hat und mit sicherheit auch als vater denkt...

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wenn er die therapie in der haft und ind er psychiatrie ablehnt hat,

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 21:00 Uhr

wo er wirklich die beste gelegenheit gehabt hätte sich "in ruhe" theapieren zu lassen, wird er jetzt unter druck beginnen, den wert einer behandlung wahrzunehmen? nicht wirklich, oder? so funktionieren selbst gesunde menschen nicht...

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Re: malwinchen

Antwort von Butterflocke am 06.03.2009, 21:10 Uhr

Ein Triebtäter, der sich an Kindern vergreift bzw. auf Kinder "steht", kann NICHTS für seinen Trieb bzw. für diese Neigung!!!!
Aber er kann etwas dafür, wenn er sie in die Tat umsetzt. Und genau DAS kann er versuchen zu beherrschen....! Das ist kein Ding der Unmöglichkeit! Auch ein solcher Triebtäter trifft freie und bewußte Entscheidungen und ist sich über die Konsequenzen im Klaren.

Insofern könnte renis Rechnung sogar aufgehen, was die Machenschaften des Landrates natürlich nicht entschuldigt und seine Motive nicht bessert! Das geb ich zu!
Ausserdem wird wohl der vermeintliche "Schutz" nur seine unmittelbare Umgebung betreffen, die er womöglich durch das Wissen seiner Mitmenschen bald wieder wird verlassen müssen......
Die mögliche "Bombe" ist also nur (wenn überhaupt) an diesem Ort "entschärft".....

Malwinchen.....Du hast mich wirklich zum Nachdenken angeregt! Dennoch seh ich mich immernoch in einem Zwiespalt.
Denn WENN wirklich wieder etwas passiert (wie schon so oft nach Entlassungen dieser Art), dann ist es für ein weiteres Kind "zu spät".....
Ich kann die Bedenken der Gutachter einfach nicht vom Tisch fegen....

LG

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ohne alles gelesen zu haben....

Antwort von Leolu am 06.03.2009, 21:16 Uhr

die Frage an sich ist ein zweischneidiges Schwert, weil DIE pauschale Antwort kann es nicht geben, zumindest nicht aus meiner Sicht.
Für mich ist Prävention Für Unschuldige wichtiger als Sozialisierung von bereits Vorbestraften in solchen Fällen (womit ich explizit Straftäter meine, die "krankhaft" vorgehen, Sexualverbrecher, Kindermörder etc.). Wer eine solche Tat vollbracht hat und wo ein Rückfallrisiko besteht, der muß in meinen Augen auch nicht vor der Öffentlichkeit beschützt werden, sondern die Öffentlichkeit vor ihm. Ich schrei nicht nach der Todesstrafe, aber danach daß sie nicht anonym unter uns leben sollen, wo die tickende Zeitbombe jederzeit wieder losgeht. Sie haben durch ihre Taten ihr Leben selbst kaputt gemacht, nicht jeder hat eine Chance auf ein neues Leben wo er bei Null anfangen kann verdient, so seh ich das.
Wäre ich Mutter und ich würde im Nachhinein erfahren, daß ein solcher Täter in meiner Nachbarschaft anonym lebte oder noch schlimmer, wenn er in meiner Nachbarschaft so etwas wiederholen würde, ich würde auf die Barrikaden gehen, daß ich nicht gewarnt worden wäre. Von daher ziehe ich den Hut vor Leuten, die ihre Zukunft in gefahr bringen (ihre berufliche) um andere zu warnen. Und da es oben schonmal angesprochen wurde, ich dachte nämlich ebenfalls auch sofort an den Folterdrohenden Polizisten bei der Bändersohnentführung, ich finde schon, der Zweck heiligt in manchen Fällen durchaus die Mittel!
LG
Nina

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Re: doch

Antwort von Treva am 06.03.2009, 21:20 Uhr

die problematik verstehe ich schon, auch die gefahr das der selbstjustiz tür und tor geöffnet wird, wenn dass schule machen würde,

kurz nach der bekanntgabe im tv, hatte ich einen moment lang den gedanken, das es bei uns nicht so werden darf wie in den staaten,

da der landrat öffentlich gegen bestehende gesetzte verstoßen hat,wird er sich über die konsequenzen im klaren sein, denke ich,
nun, die zukunft wird zeigen ob er sein vorgehen zur wahlkompanie macht,

wenn ja, würde -ich- diesen mann bestimmt nicht wählen

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flocke

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 21:23 Uhr

leider hast auch du recht... die chance, dass der mann wieder rückfällig wird, ist nicht zu verachten. dennoch ist diese vorgehensweise - unabhängig von der unbedingt nachzurüstenden gesetzeslücke - nicht zu tolerieren!

aber haben wir das nicht soooo oft in unserer gesellschaft? ein beispiel, welches weniger spektakulär ist: seit jahren versuchen eltern in einem dorf einen fußgängerüberweg mit "zebrastreifen" auf einer viel befahrenen bundesstreße durch eine ampel ersetzen zu lassen... alle unterschriften, leichte unfälle und auch eine überfahrene alte dame (sie starb in folge dessen) halfen bisher nichts. antwort eines zuständigen mitarbeiters des landesstraßenamtes auf nachfrage, was denn erst passieren müsste, damit sich etwas ändert: "in der regel sind schon 3-4 todesfälle voraussetzung für den zu erkennenden dringenden bedarf"... selbst bei der einrichtung einer popligen ampel zählt ein menschenleben nichts!

wir alle haben die leute aktiv oder passiv (durch nichtwahl) in die positionen gebracht, welche unsere gesetze festlegen können. was wir hier diskutieren, sind leider die üblen nebenwirkungen der rechtsstaatlichkeit... leider!

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ich würde jeden wählen....

Antwort von Leolu am 06.03.2009, 21:23 Uhr

der das Leben meiner kinder sicherer macht, mir Sorgen weniger macht und offen darlegt, wo Gefahren sind, das ist mir egal, ob es die vielbefahrende Kreuzung ist oder der kinderschänder von nebenan, ich WILL wissen, wo Gefahren sind, bei denen es in meiner Hand ist, meine Kinder zumindest vor diesen beschützen zu können.
LG
Nina

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Re: wahlkompanie püüüüü

Antwort von Treva am 06.03.2009, 21:24 Uhr

ich schlaf schon halb

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was hatten dann alle

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 21:29 Uhr

gegen ronald schill? der hat doch als selbsternannter rächer der enterbten seine gesetze selber als richter gemacht und umgesetzt... war der jetzt nicht als junkie irgendwo in der karibik gefunden worden?

den will heute keiner mehr gewählt haben... das waren wohl - wie immer - die anderen...

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hübsche kreation!

Antwort von malwinchen am 06.03.2009, 21:32 Uhr

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Re: hübsche kreation!

Antwort von Treva am 06.03.2009, 21:35 Uhr

lach, so wird aus der kampagne eine kompanie, g

aber um eine wahl zu gewinnen, brauchts doch auch eine kompanie, oder ?

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Exekutive und Prävention sind zwei Paar Schuhe....

Antwort von Leolu am 06.03.2009, 23:23 Uhr

Ich erwarte Schutz durch Aufklärung bei Risiken, keine Selbstjustiz für noch nicht begangene Verbrechen. Wer sich so einer Staftat schuldig gemacht hat, hat zu seiner Strafe auch sein Recht auf Anonymität verloren sofern er wieder in die Öffentlichkeit entlassen wird. Das sage ich als MUTTER, wenn ich auf meine Kinder gucke und sie nur mit mulmigen Gefühl auf der Straße spielen lassen, wenn da Gefahren bekannt wären, wäre es eine kleine Sorge weniger.

Andererseits hab ich meine Kinder auch schon alleine mit einem veruteilten Todschläger der viele Jahre einsaß spielen lassen, aber ich sehe einen Unterschied, ob wer einen im Suff bei einem Streit ersticht, oder einen Triebtäter, wo man nie was wann die Bombe platzt.

LG
Nina

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in welchen gesetz bitte steht eine solcher unterscheidung?

Antwort von malwinchen am 07.03.2009, 8:59 Uhr

und wo bitte steht, dass straftäter ihre menschenrechte VERLOREN haben???? was du hier schreibst, lässt mir die haare zu berge stehen!!!!! das ist ja wie im wilden westen... gesetze zählen nicht, weil der gemeine bürger sich mal eben etwas denkt, was er "gerecht" findet...

bei guantanamo sind sich doch wieder die meisten gutmenschen einig: DAS geht garnicht! aber mit einem menschen, der seine strafe abgessen hat (NACH unserem gesetz frei gelassen!), darf man frei nach gefühl so verfahren, weil dieser mann ja nicht in übersee ist, sondern um die ecke wohnung genommen hat? sorry, aber das ist ganz entsetzliche doppelmoral!

schlimm, schlimm, schlimm...

entweder haben wir gesetze oder wir haben keine... so, wie ihr hier teilweise schreibt, haben wir zwar noch gesetze, aber sie gelten eben nicht für alle... die einen werden für gesetzesübertretungen bestraft, die anderen nicht.

nina, ich selber habe schon einiges erlebt im bezug auf die gesetzlichen durchgriffmöglichkeiten auf straftäter im bezug auf den tod meines kindes... und dennoch kann ich nur den kopf schütteln, wenn alle welt hier hinter dem schutzschild "ich als mutter" solche "ku-klux-klan"-techniken wie von dem "heldenhaften" landrat pusch steht! gesetze sind natürlich immer auch lückenhaft. das ist aber noch kein grund, selber gesetzesbrecher zu werden!

wie gesagt, mir ist wirklich schlecht, wenn hier die mehrheit ein "richtig so!" skandiert...

vielleicht haben wir doch nicht so viel aus unserer gechichte gelernt...

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tja, dann sollten die Gesetze auch funktionieren....

Antwort von Leolu am 07.03.2009, 9:31 Uhr

und die Bürger geschützt sein und es nicht durch Fehlschläge soweit kommen, daß Menschen, wo es eine hohe Rückfälligkeitsrate gibt, wieder frei durch die Gegend laufen, oder wo Kinderschänder später im Kindergarten arbeiten oder weil es nicht bekannt war bei anderen Kindern Babysitten und es dann zum Rückfall kam, gab es alles schon, wäre zu verhindern gewesen, wenn ihre taten bekannt gewesen wären.
Ich kann mich nicht politisch korrekt hier hinstellen und sagen, gibt ihnen eine Chance, so sehr es vielleicht rechtlich so ist, als Mutter kann ich nicht über meinen Schatten springen, für mich haben solche Triebtäter ihre Rechte durch ihre Taten verwirkt, nicht jedes Recht natürlich, ich schreie nicht nach todesstrafe und sage auch nicht, daß sie nicht mehr in den Supermarkt dürfen, aber die Anonymität würde ich ihnen absprechen (wobei ich da auch auf eine Art bedenken habe, denn die Ausgrenzung, die bei bekanntgabe ihrer Taten folgen würde,könnte natürlich auch zu neuerlichen Verbrechen führen, von ihm und gegen ihn). Doch wenn es um Kinder, ich schreibe jetzt speziell um MEINE Kinder geht, dann ist mir völlig egal, ob Kinderschänder XYZ es nun schwer hat wieder Fuß zu fassen, solange ich weiß, daß XYZ neben an wohnt und so daran gehindert werde, meine Kinder da spielen zu lassen (mal als Beispiel).
Sollte meinen Kindern jemals etwas passieren in der Umgebung durch einen rückfälligen Nachbarn, würde ich Behörden noch mehr besculdigen und verteufeln als den Täter, weil ihnenn die Gefahr bekannt war und mir nicht die Möglichkeit gaben besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Zudem der Herr von der SPD, die gestern zurücktrat (ich kann mir keine namen merken:-)), als angeblich Pädophiler (laut Nachrichten diese nacht sieht es schlecht für ihn aus), ist nun auch für sein Leben gestempelt, das wurde auch in die Öffentlichkeit gebracht, dem wird keiner mehr sein Kind anvertrauen. Nur weil er Politiker ist, bleiben die Straftaten dennoch die gleichen, und egal ob Zahnarzt, Politiker oder Arbeitsloser, warum sollten die einen in die Öffentlichkeit gezogen werden, die anderen anonym später die Möglichkeit haben ihr Treiben fortzuführen?

Ein anderer Aspekt noch, wir reden von Kindern, speziell von Kindern. Kinder haben noch nicht die gleichen Rechte wie erwachsene, sie sind ihnen körperlich unterlegen, sie leben (zumindest meistens) in einer heilen Welt und können sich gar nicht vorstellen, daß ihnen wer was will, warum auch. Sie sind vertrauensselig und offen. Aus diesen Gründen müssen Kinder auch besonders beschützt werden, weil sie die Schwächeren sind, keine Chance hätten. Und wenn es durch Aufklärung bessere Chancen gäbe sie zu schützen, wäre es die Sache wert.

LG
Nina

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nachtrag

Antwort von Leolu am 07.03.2009, 9:53 Uhr

ich weiß auch nicht, was die Abspielung mit der Geschichte zu bedeuten hat, aus der wir nicht gelernt haben. Wir reden hier ja nicht von Juden, Moslems, Schwarzen, Indiandern etc. etc.. Ich verurteile Menschen auf Grund dessen was sie sind, ABER ich beurteile Menschen nachdem was sie tun! Wie hier irgendwer geschrieben hat, auch Triebtäter handeln bewußt, können auch NEIN sagen und es lassen, von daher haben sie bewußt Taten begangen, was ihre Wahl war, ein Vebrechen, das ist nicht zu vergleichen mit Hetzen gegen Religionen, Hautfarben oder Kulturen.

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ups, da fehlt ein wichtiges NICHT

Antwort von Leolu am 07.03.2009, 9:57 Uhr

also ich verurteile Menschen NICHT auf Grund dessen was sie sind....so sollte es heißen natürlich:-).
Und sorry Wilma, vielleicht bin ich dadurch ein schlechterer Mensch als andere, aber wie gesagt ich bin Mensch mit Schwächen und Stärken, aber wenn es um meine Kinder geht, dann ist es mir ziemlich schnuppe, ob ich gerade schwach werde oder ob ich moralisch richtig liege, dann kann ich auch mal unfair werden und mein Gefühl sprechen lassen, nicht nur die Logik des rechtschaffenden gehirns.
Ich werde mich nicht hier hinstellen und etwas vorheucheln wo ich nicht wirklich hinter stehen kann.
Dennoch LG, wir werden sicher mal wieder ein Thema finden, wo wir der gleichen Meinung sind:-)
Nina

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malwinchen....Du hast PN! owT

Antwort von Butterflocke am 07.03.2009, 11:04 Uhr

.

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oh mannoman...

Antwort von malwinchen am 07.03.2009, 13:35 Uhr

sag einmal, glaubst du allen ernstes, dass im dritten reich - klingt jetzt blöd - NUR juden verfolgt und getötet wurden??????? ehrlich??????

nina, dann hat es keinen zwecke mehr mit dir darüber zu diskutieren. du antwortest nur noch impulsiv und liest den text, den du beantwortest nicht einmal mehr richtig... und genau das meine ich doch: da wird nur pauschal und emotional ohne denke agiert! die floskeln, welche dann als wehr dienen, sind leider dabei nichts wert...

schade... schade...

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Re: ups,

Antwort von Treva am 07.03.2009, 14:58 Uhr

entschuldige malwinchen,

immer wenn dich jemand mit deinem alten nick anschreibt, sitze ich hier und grinse,
ich kenne hier einen bauer der drei ackergäule hat, die drei heißen,

schorch,otto und WILMA g*

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