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Geschrieben von Silvia3 am 20.02.2015, 8:23 Uhr

Online Urlaub gebucht - jetzt Flugstreichung

Habt Ihr Euch mal bei der Fluggesellschaft erkundigt, ob die Flüge wirklich existierten und ob das mit den Streichungen stimmt?
Was steht in den AGB des Reiseverkäufers? Ist er selbst Anbieter oder ist er Vermittler?
Meines Erachtens muss er Euch eine in etwa gleichwertige Reise anbieten und 600km durch Deutschland ist nicht gleichwertig. Wenn es keine Alternative gibt, steht Euch vielleicht Schadenersatz zu. Falls Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich auf jeden Fall eine Erstberatung in Anspruch nehmen.

Auch wenn es jetzt zu spät ist. Aber man sollte nicht bei kleinen, unbekannten Reiseveranstaltern buchen, nur weil der Preis günstig, sondern nur bei den großen, bekannten. Flugstreichungen gibt es immer wieder und bei großen Veranstaltern kann man davon ausgehen, dass sie das professionell managen.

Alles Gute!
Silvia

 
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