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Geschrieben von Pamo am 24.10.2014, 14:10 Uhr

OGS, was ich damals nicht wusste

Hier NRW. Die Hortdamen qualifizieren sich über Mutterschaft.

Ich habe damit kein Problem, solange diese quasi nur das Spiel beaufsichtigen und die Kinder zum Essen begleiten.

Als "Erzieherin" würde ich genauer hingucken, also bspw. wenn es sich um eine Tagesstätte handeln würde.

 
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