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Geschrieben von Trini am 02.10.2014, 10:10 Uhr

Notarieller Kaufvertrag??

Da sollte entsprechend drin stehen, was im Falle einer Fristversäumnis als Konventionalstrafe drin steht.
Bei und war es damals die Zahlung von Hotel und Möbeleinlagerung, wenn die Vorbesitzer nicht pünktlich ausgezogen wären.
Die Stadt hat doch auch einen Vertrag (mit dem Bauträger) unterschrieben, den sie nicht einfach brechen kann.
Vertragspartner deiner Freundin ist aber wahrscheinlich der Bauträger oder hat sie das Grundstück von der Stadt direkt gekauft?

Trini

 
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