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von Leena  am 26.10.2012, 15:34 Uhr

Nochmal wegen meinem gewonnenen Auto, kennt sich jemand mit Umsatzsteuer aus?

...ich habe gerade gesehen, Du hast das Auto im EU-Ausland gewonnen.

Puh, gar nicht so einfach. :-( Empfehle auch einen versierten Steuerberater...

Wenn ich mal so spontan schaue - nach § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG ist grundsätzlich auch eine Schenkung, sprich ein Gewinn, aus Sicht des Autohauses eine Lieferung. Nach § 1b UStG wäre es dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen Fahrzeugs, wenn es ein neues Fahrzeug nach § 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG ist (sprich: Gesamtfahrleistung bis zu 6.000 km oder Erstzulassung innerhalb der letzten 6 Monate). Und hierfür wäre grundsätzlich Umsatzsteuer zu zahlen.

Bemessungsgrundlage wäre dann grundsätzlich der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten, bzw. die Selbstkosten.

Keine einfache Materie... :-/

 
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