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Geschrieben von Sille74 am 22.11.2017, 8:20 Uhr

nicht immer

Na ja, klar, wenn man davon ausgeht, dass die Angaben nicht stimmen, dann ist es selbstverständlich anders ...

Wenn es neben der Witwa 4 Erben gäbe, sähe es NATÜRLUCH anders aus ...

Der gesetzliche Güterstand ist als solcher eben der Normalfall. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass über 90% der Eheleute in diesem leben. Ich denke, in dem Stadium, in dem sich die Erbsache befindet, ist das geklärt und Eini hätte es dazu geschrieben, wenn dem nicht so wäre ...

Es wird übrigens immer "zur gesamten Hand" vererbt ($$ 1922, 2032 BGB), also nicht nur Häuser, Fonds etc., sondern auch Bargeld. Entsprechend Einis Besxhreibung/Formulierunge gehe davon aus, dass wir im Stadium der Auseinanderserzung sind ind sich die Erben über die Auszahlung des Fonds einig sind

 
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