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von DecafLofat  am 21.11.2017, 21:34 Uhr

Aber wenn es kein Testament gibt, dann gilt doch die gesetzliche Erbfolge, oder?

hm. kann man so nicht immer sagen, jeder fall ist einfach einzeln zu betrachten. ich würde zumindest an einis stelle das geld noch nicht in naher zukunft schon verplanen. das kann sich ziehen. und falls es gar nicht geklärt werden kann, eindeutig, dann wird u U beim nachlassgericht hinterlegt, damit die anspruchsteller dort vorsprechen. geht aber nur wenn für den dienstleister (bank/versicherung/fondsgesellschaft) die anspruchsberechtigung nicht eindeutig ermittelbar ist.

es hat schon einen grund dass es fachwirtsstudiengänge im kaufmännischen bereicht gibt, nicht jeder fall ist 'eindeutig' rechtsfest mittels BGB vom laien selbst zu klären... (solche kunden waren mir immer die... räusper... allerliebsten...)

 
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