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Geschrieben von Lauch1 am 21.12.2014, 8:04 Uhr

Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.

"Im allgemeinen erlaubt das österr. Staatsbürgerschaftsgesetz keine doppelten Staatsangehörigkeiten. Eine Ausnahme bilden jedoch Fälle, wo jemand eine mehrfache Staatsangehörigkeit bereits durch Geburt erwirbt (z.B. Kind geboren von in den Kanada lebenden österreichischen Eltern --> dann erhält das Kind bei Geburt die österreichische und die kanadische Staatsangehörigkeit)."
Quelle: s.o.

 
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