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Geschrieben von Moneypenny77* am 18.02.2006, 19:07 Uhr

meldepflicht sexualstraftäter....

Grundsätzlich mal eine Gedanke, den es sich zumindest lohnt anzudenken, wobei mir der Satz "Zudem müsse es künftig eine Straftat sein, wenn Sexualstraftäter nach der Haft behördliche Auflagen, wie Kontaktverbote mit unter 16-jährigen Mädchen, nicht einhielten. " aufstieß: Wieso nur Mädchen? Wieso unter 16?

Aber eigentlich ist die ganze Sache dann doch wieder ein Widerspruch. Da von Wiederholungstätern die Rede ist frage ich mich: entweder ist er "resozialisiert", dann brauche ich ihn auch nicht zu überwachen. Aber: was macht er in Freiheit, wenn ich, als Staat, mir nicht 1000%ig sicher bin, daß er keine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt.

Ergo: der Staat weiß, daß potentielle Wiederholungstäter frei sind und es gilt, diese zu überwachen. Das ist aber meines Erachtens dann wieder der falsche Ansatz, denn bevor ich mir darüber Gedanken mache, wie ich freie Ersttäter überwache, sollte ich mir lieber Gedanken machen, wie ich verhindere, daß potentielle Wiederholungstäter überhaupt wieder freikommen...

 
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