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Geschrieben von salsa am 18.02.2006, 9:17 Uhr

meldepflicht sexualstraftäter....

die mehrfach vorbestraft sind ... ich finde die idee einfach klasse ... leider nicht bei ersttätern, sondern nur bei wiederholungstätern (warum laufen die draussen noch frei rum *grübel*
salsa

http://de.news.yahoo.com/18022006/336/beckstein-prueft-veroeffentlichung-daten-sexualstraftaeter.html

Beckstein prüft Veröffentlichung von Daten über Sexualstraftäter
Samstag 18. Februar 2006, 01:04 Uhr

Beckstein prüft Veröffentlichung von Daten über Sexualstraftäter

Hamburg (ddp). Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) prüft die Möglichkeit einer Veröffentlichung von Daten über polizeibekannte Sexualstraftäter. Beckstein sagte der «Bild»-Zeitung (Samstagausgabe): «Ich lasse derzeit prüfen, ob erweiterte Informationsmöglichkeiten an die Öffentlichkeit über Wiederholungs-Sexualstraftäter bei uns rechtlich zulässig und zum Schutze von Kindern zweckmäßig ist.» Beckstein betonte zugleich, der «Pranger» nach US-Vorbild sei «in Deutschland verfassungsrechtlich problematisch». Für Einmaltäter komme er nicht in Frage.

Ferner forderte der CSU-Politiker in der Zeitung eine bundesweite Meldepflicht für Sexualstraftäter. Beckstein betonte: «Die örtliche Polizei muss erfahren, wenn ein Sexualstraftäter in ihren Bereich zieht. In Bayern ist das schon so. Das muss auch bundesweit verpflichtend sein.» Zudem müsse es künftig eine Straftat sein, wenn Sexualstraftäter nach der Haft behördliche Auflagen, wie Kontaktverbote mit unter 16-jährigen Mädchen, nicht einhielten. Außerdem müsse es möglich sein, Sexualverbrecher auch ohne konkreten Tatverdacht zu überwachen.

 
11 Antworten:

dazu "fall" stephanie...

Antwort von salsa am 18.02.2006, 9:22 Uhr

http://de.news.yahoo.com/17022006/336/unerkannt-nachbarschaft.html

Unerkannt in der Nachbarschaft
Freitag 17. Februar 2006, 17:40 Uhr

Unerkannt in der Nachbarschaft

Dresden (ddp). Bei der Suche nach der entführten und sexuell missbrauchten 13-jährigen Stephanie aus Dresden hat es eine Panne gegeben. Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) sagte am Freitag: «Eigentlich hätte der Straftäter gefunden werden müssen.» Er ordnete eine Untersuchung der Ermittlungen durch das Landespolizeipräsidium an. Dabei geht es vor allem um die Klärung der Frage, warum ein vorbestrafter Sexualstraftäter, der nur wenige hundert Meter vom Elternhaus der Schülerin lebte, nicht ins Visier der Fahnder geraten
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war.

Stephanie war am 11. Januar auf dem Schulweg gekidnappt und nach fünf Wochen nur dank eines Zufalls befreit worden. Ein Passant hatte am Mittwoch in der Nähe eines Altpapiercontainers zufällig einen von ihr verfassten Zettel mit der Bitte um Hilfe gefunden und die Polizei alarmiert. Verdächtigt wird ein 35-jähriger Dresdner, der bis 2002 eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Missbrauchs Minderjähriger abgesessen hatte. Er soll Stephanie in seiner Wohnung gefangen gehalten und sexuell missbraucht haben. In ersten Vernehmungen schwieg er zu den Vorwürfen.

Bei den Ermittlungen waren 900 Personen in ganz Deutschland überprüft worden, darunter mehrere vorbestrafte Sexualstraftäter. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gehörte der 35-Jährige allerdings nicht dazu. Bisher hieß es, dass die Polizei keine Kenntnis davon erhalten hatte, dass er im Mai 2004 umgezogen war. Die Dresdner Polizei soll deshalb nur eine veraltete Wohnadresse von ihm gehabt haben.

Laut Innenministeriumssprecher hätten die Fahnder nach den in Sachsen geltenden Regelungen wissen müssen, dass der inzwischen inhaftierte Tatverdächtige ganz in der Nähe des Elternhauses von Stephanie wohnte. Die Meldebehörden seien im Freistaat verpflichtet, ihre Daten an die Polizei weiterzugeben. Möglich seien etwa fehlerhafte Daten oder ein Computerfehler.

Die Opferhilfsorganisation Weißer Ring forderte unterdessen einen stärkeren Schutz der Bürger vor Sexualstraftätern durch «entschieden mehr Transparenz». Zumindest die örtlichen Polizeidienststellen müssten genauestens Bescheid wissen über die in ihrem Bereich lebenden einschlägig vorbestraften Straftäter, sagte Sprecher Helmut K. Rüster. Komme es hingegen wie im Fall Stephanie bei den polizeilichen Ermittlungen offenkundig zu «Stockfehlern, die nicht passieren dürfen», dann verliere die Bevölkerung das Vertrauen in den Rechtsstaat, und es steige die Gefahr von Selbstjustiz, warnte er.

Der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Christian Avenarius, wies indes darauf hin, dass es derzeit «keine zwingende Vorschrift» gebe, bei einem gelungenen Bewährungsverlauf bei Sexualstraftätern einen Wohnsitzwechsel an die Polizei weiterzuleiten. Wer über entsprechende Änderungen der Rechtslage nachdenke, um die Möglichkeiten zur Übermittlung relevanter Daten zu erweitern, der renne bei ihm allerdings offene Türen ein, fügte Avenarius hinzu.

Nach Darstellung des Sprechers des Innenministeriums ist eine solche Neuregelung zumindest in Sachsen nicht nötig, da die Meldebehörden der Polizei regelmäßig Daten weiterleiteten.

(ddp)

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Re:

Antwort von brittad am 18.02.2006, 10:05 Uhr

Ist es nicht in den USA sogar möglich, daß die Menschen in der Nachbarschaft, in die ein vorbestrafter Sexualstrtaftäter zieht, über das Verbrechen des Täters informiert werden? Vielleicht ist das gar nicht soooo eine schlechte Idee, wobei Integration eines solchen Menschen wohl nicht möglich ist...
Viele Grüße
Britta

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Re:

Antwort von Maximum am 18.02.2006, 10:21 Uhr

gleich wirst du mit solchen Argumenten wie...sollen die vieleicht eine Brantmarkung auf der Stirn tragen...die armen die...abgeschmettert

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Re:@Maximum

Antwort von Brittad am 18.02.2006, 10:25 Uhr

*ggg*
Ich weiss und ich warte schon darauf und bin ganz erstaunt, daß noch nichts dergleichen da ist...
Viele Grüße
Britta

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An Brittad: Les mal "Der Nachbar" von Minette Walters...

Antwort von Frosch am 18.02.2006, 10:33 Uhr

...da wird sehr übel beschrieben, wohin solches Wissen führen kann :-/

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Re:@frosch

Antwort von Brittad am 18.02.2006, 10:38 Uhr

Ach, jetzt können wir über Opferschutz und Täterschutz diskutieren... Ich kenne das Buch nicht. Und natürlich ist so ein Informieren der Nachbarschaft nicht unproblematisch, aber wenn es hilft... Schon klar, nicht mal die Todesstrafe hilft, Verbrechen zu verhindern, aber ich wüsste schon gerne, wenn ein Sexualstraftäter neben mir wohnen würde!
Viele Grüße
Britta

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Re:@frosch

Antwort von Maximum am 18.02.2006, 10:51 Uhr

andererseits was würde das bringen? Der Straftäter verhält sich in dem Umfeld ganz unauffällig und dann lebt er seine Phantasien vieleicht 200km weiter weg aus.....
Alle ehemaligen Täter die dann in der Nähe des geschehens wohnen und wirklich nichts mehr getan haben würden unter Verdacht stehen und müßten sich vieleicht verbarrikadieren.Wäre also auch keine Lösung...
Übrigens habe ich auch einen sexuellen Straftäter in meiner Verwandtschaft.Ich war bei dem Gerichtsprozess dabei,ich habe gesehen wie lange er in Haft war.....und nun lebt er ein unbeschwertes Leben in einer anderen Stadt.
Ich habe seit dem Vorfall jeden Kontakt dahin abgebrochen,ich habe ihn einmal danach gesehen und sofort schoss mir durch den Kopf was er getan hat.Ich kann das nie vergessen.Und die Strafe war eindeutig zu milde....er hat mehrfach ein 10jähriges Mädchen misßbraucht,bekam dafür 3 Jahre Haft,wurde aber 10 Monate vorher entlassen wegen"guter Führung"....ich muß aufhören,kriege schon wieder Wut
...und nochwas...ich hab das Mädchen gesehen,auf dem Gerichtsflur...ich vergesse das Gesicht der kleinen mein Lebtag nicht wieder.
Vieleicht ist deshalb auch mein Schrei nach super harten Strafen bei solchen Straftaten so laut.

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Info

Antwort von Frosch am 18.02.2006, 11:03 Uhr

Hallo!

In dem Buch geht es darum:
Die Menschen wissen, daß sich in der Nachbarschaft ein Sexualtäter aufhält. Die Folge: Es wird eine Demonstration geplant, die völlig aus den Fugen gerät, und bei der dann Unschuldige sterben.

Mir geht es nicht um Täter"schutz", aber was HILFT es, wenn ich weiß, in meine Nachbarschaft wohnt ein Sexualstraftäter? Was wären die Konsequenzen? Wegziehen? Und wenn der Täter dann genau DORT seine Triebe auslebt, weil es logischerweise in der Nachbarschaft nicht machen wird?

Und zuguterletzt: Was wäre die Konsequenz für mein Kind? Ich würde es NIE mehr auf die Straße lassen?? oder würde ich es nur noch in Begleitung herumlaufen lassen? Und seine Panik vor dem "Unbekannten" schüren? Das worst-case-scenario: Es wird von einem völlig anderen Menschen mißbraucht...

Fragen über Fragen...

LG Antje

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Re: Info@Frosch

Antwort von Brittad am 18.02.2006, 11:12 Uhr

...auf die keiner Antworten haben wird. Die meisten sexuellen Übergriffe finden sowieso nicht mit dem "großen, bösen" Unbekannten statt, sondern in Familien, häufig gedeckt von mehreren Familienmitgliedern. Nur daß das nicht so durch die Presse geht, wie wenn ein Mädchen (oder Junge) über Tage oder gar Wochen verschwindet oder eben nur noch tot gefunden wird.
Wir werden keine Lösung finden...
Britta

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Re: meldepflicht sexualstraftäter....

Antwort von Schwoba-Papa am 18.02.2006, 12:04 Uhr

warum erwitern wir das ganze dann nicht noch auf Aids-Kranke, Sozialschmarotzer, Heiratsschwindler und Impotente !

Dann weiß jeder was Sache ist ! :-(

Grüßle

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Re: meldepflicht sexualstraftäter....

Antwort von Moneypenny77* am 18.02.2006, 19:07 Uhr

Grundsätzlich mal eine Gedanke, den es sich zumindest lohnt anzudenken, wobei mir der Satz "Zudem müsse es künftig eine Straftat sein, wenn Sexualstraftäter nach der Haft behördliche Auflagen, wie Kontaktverbote mit unter 16-jährigen Mädchen, nicht einhielten. " aufstieß: Wieso nur Mädchen? Wieso unter 16?

Aber eigentlich ist die ganze Sache dann doch wieder ein Widerspruch. Da von Wiederholungstätern die Rede ist frage ich mich: entweder ist er "resozialisiert", dann brauche ich ihn auch nicht zu überwachen. Aber: was macht er in Freiheit, wenn ich, als Staat, mir nicht 1000%ig sicher bin, daß er keine Bedrohung für die Gesellschaft darstellt.

Ergo: der Staat weiß, daß potentielle Wiederholungstäter frei sind und es gilt, diese zu überwachen. Das ist aber meines Erachtens dann wieder der falsche Ansatz, denn bevor ich mir darüber Gedanken mache, wie ich freie Ersttäter überwache, sollte ich mir lieber Gedanken machen, wie ich verhindere, daß potentielle Wiederholungstäter überhaupt wieder freikommen...

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