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Geschrieben von Reni+Lena am 18.03.2010, 19:41 Uhr

mal eine blöde Frage

Muss eine rechtschutzversicherung auch für die Kosten aufkommen, wenn man die Rechtschutzversicherung wegen Nichtzahlung einer Streitsache verklagt.?
Müssen die sich quasi selber bezahlen???

Lg reni

 
13 Antworten:

sorry, einmal hätte gereicht...oT

Antwort von Reni+Lena am 18.03.2010, 19:42 Uhr

c

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Re: mal eine blöde Frage

Antwort von AllisonCameron am 18.03.2010, 19:45 Uhr

Ach komm' das kannst Du Dir doch locker leisten

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Re: mal eine blöde Frage

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 18.03.2010, 19:51 Uhr

Glaubst du, das ist aussichtsreich?
AGB gelesen? Warum zahlen die denn nicht in der Streitsache?

Wenn es nicht anders in den AGB steht, müssten die das (die Klagekosten gegen sich selbst) eigentlich übernehmen. Ich würde jetzt aber mal vermuten, dass ihr dann eine Kündigung bekommt......

LG
S

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böse allison

Antwort von Einstein-Mama am 18.03.2010, 19:51 Uhr

das war GANZ böse! pfui!

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Re: mal eine blöde Frage

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 18.03.2010, 19:52 Uhr

Die Kündigung kommt dann wahrscheinlich bevor ihr überhaupt zur Klageeinreichung kommt.......

Muss doch Gründe haben, warum die nicht zahlen wollen...

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Re: böse allison

Antwort von AllisonCameron am 18.03.2010, 19:52 Uhr

Ich weiss, Asche auf mein Haupt

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Re: mal eine blöde Frage

Antwort von seevetaler am 18.03.2010, 19:53 Uhr

keine Ahnung. Aber ich würd beim Anwalt nachfragen, wie so etwas läuft.

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anwälte

Antwort von vallie am 18.03.2010, 19:54 Uhr

wissen das normalerweise nicht.....
also meine zumindest nicht und das waren ein paar.

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Re: anwälte

Antwort von seevetaler am 18.03.2010, 20:00 Uhr

sollte aber doch ein paar geben, die sich auskennen sollten

Wäre ja ähnlich wie, als wenn beide Unfallparteien bei der selben Versicherung wären. Ist doch ein Interessenkonflikt.

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Re: Antwort Radio Eriwan

Antwort von Benedikte am 18.03.2010, 21:31 Uhr

im Prinzip ja.

Sie muessen zahlen bei Voliegen bestimmter Voraussetzxungen.

Eine davon ist die Erfolgsaussicht der Klage. Wenn die Versicherung aber die Erfolgsaussiht prueft, wird sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat- weil sie die Kostenuebernahme fuer die Strafsache zu Recht verweigert hat ( sonst haette sie gezahlt).

Und dann wird sie die Kostenuebrnahme ablehnen/ mangels Erfolgsaussicht.

Benedikte

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@suchepotentenmannfürsleben

Antwort von Reni+Lena am 19.03.2010, 9:55 Uhr

naja..zahlen wollen die erstmal grundsätzlich nicht..ist ja nichts neues..kennt man ja...
Geht auch nicht um viel Geld, war nur ein Beratungsgespräch bei dem sie den Rest nach der Selbstbeteiligung draufzahlen sollen.
Ihre Argumentation war so, dass sie gesagt haben, dass sie erst zahlen wenn ein rechtsfall eintritt. Wir haben uns aber beraten lassen WIE man sich im Fall des Falles richtig verhält. (Kündigung die im Raum stand aber inzwischen Gegenstandslos ist).

Mir gehts auch gar nicht darum ob die Klage aussichtsreich ist, sondern darum, ob ich sie ärgern kann:) Die Klage würde ein befreundeter Anwalt einreichen, der uns nichts kostet.
Hat nur keinen Sinn, wenn sowas grundsätzlich ausgeschlossen ist...
Muss mal den freund fragen ob der sich da auskennt:)

Lg reni

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Re: @Reni

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 19.03.2010, 10:39 Uhr

Nur damit du sie (die Versicherung) ärgern kannst???!!!

Mal ehrlich: du hast zu viel Zeit, wenn du sie mit solchem Kiki- Kram vergeuden kannst!

Btw. Sind Beratungsgespräch nicht ausdrücklich Inhalt einer Rechtschutzversicherung?

LG
S

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spmfl

Antwort von vallie am 19.03.2010, 11:08 Uhr

das ist unterschiedlich.
bei familiensachen zb, die nicht in der rs enthalten sind, wird das beratungsgespräch übernommen, wenn der anwalt danach NICHT tätig wird.

die selbstbeteiligungen sind aber oft ähnlich hoch, wie das beratungsgespräch an sich...insofern ist es gehuppst, wie geduppst....

also bei meiner rs ist es zumindest so. deswegen sage ich mit absicht: unterschiedlich.

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