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Geschrieben von Maya81 am 31.10.2012, 18:09 Uhr

Lohnabrechnung

In meinem Vertrag steht ganz genau :
§ 4 Vergütung

1. Die Mitarbeiterin erhält als Vergütung für ihre Tätigkeit ein Brutto-Stundenlohn von € 13,00 zahlbar bargeldlos jeweils zum 20. eines Monats auf das vom Mitarbeiter bestimmte Konto in Deutschland. Die durch Anweisung geleisteten Überstunden werden gesondert bezahlt.

2. Die Vergütung ist jeweils am Ende eines Monats durch Überweisung auf das von der Mitarbeiterin benannte Konto zur Zahlung fällig.

Warum unter 1. vom 20. die Rede ist, weiß ich im Übrigen auch nicht. Ich hab nur eine Azubi als Kollegin und die bekommen ja ein festes Gehalt . Mein Arbeitgeber und ich sind bei der selben Bank.

 
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